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BAföG: Verzögerungen möglich

Aufgrund personeller Engpässe kann es zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen. Wir bitten um Verständnis. Bitte stellt euren Antrag für das WS 2023/24 daher am Besten bereits jetzt.

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Sozialleistungen nach SGB II

Mehrere Studierende sitzen mit einer Beraterin an einem Tisch.

Grundsätzlich haben Studierende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über das Arbeitslosengeld II (ALG II). In der Regel hast du also keine Chance, ALG II zu erhalten. Es gibt aber Ausnahmen!


Vorweg: Ab 01.01.2023 werden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld durch das Bürgergeld ersetzt. Der Regelbedarf erhöht sich dann um ca. 50€/ Monat. Weitere wesentliche Änderungen, die Studierende betreffen, sind voraussichtlich nicht zu erwarten. Alle Leistungen werden in Abhängigkeit des Einkommens und des Vermögens berechnet. Sie werden nur bewilligt, wenn du bedürftig bist, also deinen Lebensunterhalt nicht anderweitig finanzieren kannst, vor allem nicht durch Unterhaltszahlungen deiner Eltern.


Leistungen für immatrikulierte Studierende

  • Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen (z.B. Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Mehrbedarf bei medizinisch erforderlicher kostenaufwendiger Ernährung und bei besonderem, nicht nur einmaligem Bedarf)
  • Darlehensgewährung im Härtefall bei bestimmten atypischen Lebenssituationen. Die „besondere Härte“ muss entsprechend anhand enger Kriterien nachgewiesen werden.
  • Leistungen für den Lebensunterhalt und Unterkunftskosten sowie notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst du erhalten, wenn du ein offizielles Teilzeitstudium aufgenommen hast.

Leistungen für beurlaubte Studierende

  • Leistungen zum Lebensunterhalt und Unterkunftskosten sowie notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können bei Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Kindeserziehung im Urlaubssemester gewährt werden. Außerdem sind auch in diesem Fall Leistungen für Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen und Sozialgeld für Kinder möglich.

Leistungen für Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern leben

Du kannst ausnahmsweise Leistungen über das ALG II erhalten, wenn du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllst:

  • Du hast BAföG beantragt, es wurde aber noch nicht über deinen Antrag entschieden.
  • Eine Ergänzung der Unterkunftskosten in besonderen Fällen ist möglich, wenn dein Bedarf für Unterkunftskosten nicht gedeckt ist, weil du durch die BAföG-Bedarfsbemessung nur 59 Euro für diesen Zweck bekommen kannst.
Wer?
Wir helfen gerne!

Ansprechpersonen

Ramona López
Ramona López
Beratung Studentisches Leben, Schwerpunkt Studieren mit Kind
Beraterin Kiel
Zimmer 4, Beratungszentrum in der Mensa II (Leibnizstraße 12–14), 24118 Kiel
SprechzeitenMo+Do 11.00-14.00 Uhr
Ein weißer Papierflieger.
Paula Jirka
Beratung Studentisches Leben, Schwerpunkt Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Beraterin Kiel
Zimmer 5, Beratungszentrum in der Mensa II (Leibnizstraße 12–14), 24118 Kiel
SprechzeitenMo+Do 11.00-14.00 Uhr
Johanna Usinger
Johanna Usinger
Beratung Studentisches Leben, Schwerpunkt Internationales
Beraterin Kiel
Zimmer 1, Beratungszentrum in der Mensa II (Leibnizstraße 12–14), 24118 Kiel
SprechzeitenMo+Do 11.00-14.00 Uhr
Eine Frau schaut lächelnd in die Kamera.
Stefanie Prüss
Beratung Studentisches Leben
Beraterin Lübeck
Raum 43, Büro im Mensagebäude, Mönkhofer Weg 241, 23562 Lübeck
SprechzeitenDi-Do 10.00-13.00 Uhr
Janne Marie Wolter
Janne Marie Wolter
Beratung Studentisches Leben
Beraterin Flensburg
Thomas-Fincke-Str. 7, 24943 Flensburg
SprechzeitenMo + Mi 10.00-13.00 Uhr
Ein weißer Papierflieger.
Beatrice Richter-Bethge
Beratung Studentisches Leben
Beraterin Heide
Raum 0.44, Büro FH Westküste, Fritz-Thiedemann-Ring 20, 25746 Heide
SprechzeitenMi + Do 10-13 Uhr Liebe Studierende, am Mittwoch, den 7.6. und Donnerstag, den 8.6. findet keine Sprechstunde statt. Meine Kolleginnen Frau Wolter aus Flensburg und Frau Prüss aus Lübeck sind an diesen Tagen meine Vertretungen und können per E-Mail oder Telefon erreicht werden.
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