Darlehen des Studentenwerks
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein hat aus eigenen Mitteln einen Darlehensfonds mit der Zweckbestimmung errichtet, dir im finanziellen Notfall durch die zeitlich begrenzte Gewährung von zinslosen Darlehen Beginn, Fortsetzung und Abschluss des Studiums zu ermöglichen.
Deine Fragen rund um die Darlehen des Studentenwerks SH beantwortet unsere Beratung Studentisches Leben. Melde dich gerne bei uns!
Du kannst das Darlehen beantragen, wenn
- du dich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befindest,
- du keine anderen Möglichkeiten hast, deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, und
- der Beginn, die Fortsetzung oder der Abschluss deines Studiums gefährdet ist.
Für unser Studienabschluss-Darlehen erhältst du auf unserer Themenseite weitere Informationen.
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen bekommst du vor Ort in der Beratung Studentisches Leben. In einem Gespräch klären wir mit dir,
- ob du die Voraussetzungen für ein Darlehen erfüllst,
- in welcher Höhe und für welchen Zeitraum du ein Darlehen bekommen kannst und
- ob es noch andere Möglichkeiten der Finanzierung gibt.
Ja. Damit wir sichergehen können, dass das Darlehen wieder an uns zurückgezahlt wird und so andere Studierende mit Darlehen unterstützt werden können, muss mit dem Antrag eine Bürgschaft abgegeben werden.
Die Bürgin oder der Bürge ist eine Person, die
- ein regelmäßiges Einkommen hat,
- in Deutschland lebt und
- die Rückzahlung deines Darlehens übernimmt, für den Fall, dass du es nicht zurückzahlst.
In unseren Richtlinien ist festgeschrieben, wer unter welchen Bedingungen ein Darlehen bekommen kann. Ein Vergabeausschuss, in dem auch Studierende sitzen, berät in der Regel einmal im Monat über die gestellten Anträge und spricht dann eine Empfehlung an unsere Geschäftsführung aus. Diese entscheidet über die Anträge.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Das Darlehen ist zinsfrei. Du zahlst es spätestens nach dem Studium in vereinbarten Raten an uns zurück. Solltest du das Darlehen beantragt haben, weil du auf deine BAföG-Auszahlung wartest, wird das Darlehen direkt mit deiner BAföG-Nachzahlung an uns zurückgezahlt.
Ansprechpersonen
Flensburg: beratung.fl@studentenwerk.sh