Darlehen des Studentenwerks
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein hat aus eigenen Mitteln einen Darlehensfonds mit der Zweckbestimmung errichtet, dir im finanziellen Notfall durch die zeitlich begrenzte Gewährung von zinslosen Darlehen Beginn, Fortsetzung und Abschluss des Studiums zu ermöglichen.
Wie beantrage ich ein Darlehen des Studentenwerks?
Informationen zu den Darlehensfonds sowie Antragsunterlagen erhältst du vor Ort in den Beratungsstellen für Studentisches Leben. In einem Gespräch klären wir mit dir, ob du die Voraussetzungen für eine Darlehensgewährung erfüllst und ob es noch andere Möglichkeiten der Finanzierung gibt.
Wer entscheidet über die Vergabe von Darlehen?
Die Vergabe von Darlehen obliegt der Geschäftsführung des Studentenwerks Schleswig-Holstein. Diese bedient sich eines Vergabeausschusses, der die Entscheidung vorbereitet und aus vier vom Vorstand des Studentenwerks zu bestellenden Mitgliedern besteht (davon mindestens zwei Studierende). Der Ausschuss tritt in der Regel einmal monatlich zusammen. Er berät über die eingegangenen Anträge und legt der Geschäftsführung eine Empfehlung über Dauer und Höhe der Darlehensgewährung vor. Die Darlehensvergabe erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Darlehensfonds besteht nicht.
Müssen Sicherheiten erbracht werden?
Zur Absicherung der Rückzahlung ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringen. Als Bürge kommen nur Personen in Frage, die über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, das eine Rückzahlung in den vertraglich vorgesehenen Raten ermöglicht und die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Übersicht
Wer kann das Darlehen beantragen?
Du kannst das Darlehen beantragen, wenn
- du in eine finanzielle Notlage geraten bist, weil dein BAföG-Antrag noch in Bearbeitung ist
- es keine anderen Geldquellen gibt, mit denen du die Wartezeit überbrücken kannst. Z.B. eigene Ersparnisse, privates Darlehen von Familie oder Freunden, …
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Du kannst wahlweise 1000 Euro oder 2000 Euro einmalig beantragen. Ein Folgeantrag im selben Semester ist ausgeschlossen.
Bearbeitet und ausgezahlt wird das Darlehen in den Monaten Oktober, November, Dezember (im Wintersemester) und April, Mai und Juni (Sommersemester). Den Antrag kannst du auch vorher stellen.
Wie und wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Über eine Abtretungserklärung wird die BAföG-Nachzahlung automatisch vom Amt für Ausbildungsförderung in den Darlehensfonds zurückgezahlt. Solltest Du kein BAföG erhalten oder sollte die Nachzahlung kleiner als die Darlehenshöhe sein, wird die Differenz spätestens nach dem Studium von Dir in Raten zurückgezahlt. Eine komplette Rückzahlung ist jederzeit möglich. Das Darlehen ist zinsfrei.
Wer kann das Darlehen beantragen?
Das Darlehen kann maximal sechs Monate während des Studiums gewährt werden,
- in einer unvorhergesehenen, unverschuldeten Notlage, in der keine Finanzierungsalternativen (mehr) zur Verfügung stehen
- und wenn dadurch das Studium nachhaltig beeinträchtigt wird.
Es darf sich nur um kurzfristige, außergewöhnliche Umstände handeln; die Studienfinanzierung an sich muss gesichert sein.
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Der Förderungsbetrag wird anhand deiner finanziellen Situation berechnet. Max. ist der Höchstsatz angelehnt an das BAföG möglich.
Wie und wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Die Rückzahlung des Darlehens beginnt sechs Monate nach Ende deines Studiums und wird in Raten angelehnt an das BAföG zurückgezahlt. Eine komplette Rückzahlung ist jederzeit möglich. Das Darlehen ist zinsfrei.
Das Studentenwerk SH bietet auch ein eigenes Studienabschlussdarlehen an. Auf unserer Seite zum Studienabschluss erfährst du mehr dazu.
Der Bildungskredit vom Bundesverwaltungsamt (BVA) oder der Studienkredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) kann auch für die letzten Monate in der Studienabschlussphase in Anspruch genommen werden.
Mehr Infos findest du auf unserer Seite zu den Studienkrediten. Informiere dich auch gerne über die Darlehen des Studentenwerks SH.