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Bekanntmachungen VOL/VOB

Vergabebekanntmachung

Information nach § 9 Abs. 3 der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung über die Erteilung eines Auftrages.
(Bei Vergaben nach der VOL/A ist ab einem Auftragswert von 25.000 Euro nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf einer Internetplattform zu informieren. Diese Information ist mindestens drei Monate vorzuhalten und muss mindestens folgende Angaben enthalten.)

Veröffentlichung Laufende Ausschreibungen:

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