Bekanntmachungen VOL/VOB
Vergabebekanntmachung
Information nach § 9 Abs. 3 der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung über die Erteilung eines Auftrages.
(Bei Vergaben nach der VOL/A ist ab einem Auftragswert von 25.000 Euro nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf einer Internetplattform zu informieren. Diese Information ist mindestens drei Monate vorzuhalten und muss mindestens folgende Angaben enthalten.)