Wohngeld
Das Wohngeld ist eine Sozialleistung, die beantragt werden kann, um bei niedrigem Einkommen einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums zu erhalten. Das Wohngeld ist geregelt im Wohngeldgesetz (WoGG) und ergänzend in der Wohngeldverordnung (WoGV).
Lesenswert sind hier auch:
Gerne klären wir deine individuellen Fragen mit dir in der Beratung Studentisches Leben!
Ausführlichere Informationen
Du hast Anspruch auf Wohngeld, wenn du …
1. … dem Grunde nach nicht (mehr) BAföG berechtigt bist.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- stattdessen ein Stipendium von einem Begabtenförderungswerk gezahlt wird,
- die Förderungshöchstdauer überschritten ist,
- ein Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund oder zu spät erfolgte,
- die Voraussetzungen für die Förderung einer weiteren Ausbildung (Zweitstudium) nicht erfüllt sind,
- der Leistungsnachweis nicht vorgelegt wurde oder
- die Altersgrenze überschritten wurde.
Wenn du nur kein BAföG erhältst, weil das Einkommen deiner Eltern bzw. deines Ehepartners/deiner Ehepartner*in und/oder dein eigenes Einkommen/Vermögen zu hoch ist, hast du leider keinen Wohngeldanspruch!
2. … das BAföG Volldarlehen, welches dir den Studienabschluss ermöglichen soll, beziehst.
Näheres zu den BAföG-Regelungen kannst du in unserem BAföG-FAQ nachlesen.
3. … in einem Wohngeldhaushalt mit Personen, die keiner BAföG/BAB-förderungsfähigen Ausbildung nachgehen (z.B. Kind) lebst.
Wohngeld dient nicht der Existenzsicherung, sondern ist nur ein Mietkostenzuschuss. Die Wohngeldstelle prüft im Zweifel, ob dein Lebensunterhalt grundsätzlich gesichert ist. Du solltest daher in etwa über ein Einkommen auf Grundsicherungsniveau verfügen (2024: alleinlebende Einzelperson 563 Euro + Warmmiete + Krankenversicherungsbeitrag).
Das Wohngeld kann wegen Unglaubwürdigkeit abgelehnt werden und im Einzelfall muss ggf. nachgewiesen werden, dass das zur Verfügung stehende Einkommen ausreicht.
Als Einkünfte zählen dabei im Sinne der Plausibilität auch Unterhaltszahlungen von den Eltern, Studienkredite oder Entnahmen aus eigenem Vermögen.
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder,
- der monatlichen Miete (ohne Heizung, Warmwasser und Strom) und
- der Mietstufe des Wohnortes.
Nutze gerne einen Wohngeldrechner.
Wohngeld wird bei der Wohngeldbehörde der Stadt/Gemeinde beantragt. Dies ist mittlerweile auch online möglich. Dabei sind entsprechende Formblätter mit Nachweisen (Einkommen, Mietvertrag, ggf. Kontoauszüge, BAföG Ablehnungsbescheid, …) vorzulegen.
Du hast erst ab dem Monat der Beantragung Anspruch auf Wohngeld. Zur Fristwahrung kannst du auch zunächst einen formlosen Antrag stellen.
Für Menschen mit Behinderung und Alleinerziehende gibt es erhöhte Freibeträge auf das anzurechnende Einkommen.