Studentenwerksbeitrag
Ihr findet keine Antwort auf eure spezielle Frage im FAQ? Dann wendet euch gerne über kasse@studentenwerk.sh an unsere Kolleginnen und Kollegen.
Übersicht Studentenwerksbeiträge
Der Semesterbeitrag beinhaltet den Studentenwerksbeitrag, den AStA-Beitrag inklusive Semesterticket und gegebenenfalls die Einschreibgebühr. Wir übernehmen für die Hochschulen und den AStA die Annahme des Semesterbeitrags, wobei wir den Studentenwerksbeitrag einbehalten und den AStA-Beitrag an die ASten und die Gebühren der Hochschulen an die jeweilige Hochschule überweisen.
Wenn du an einer vom Studentenwerk SH betreuten Hochschule für ein Studium eingeschrieben bist, musst du pro Semester einen Beitrag in Höhe von 79 Euro an das Studentenwerk SH zahlen. Als Studium gelten hierbei nur das Vollzeitstudium in Studiengängen, die mit einer Hochschul- oder Staatsprüfung abgeschlossen werden, und das Aufbaustudium, das zu Forschungszwecken oder zur berufsbezogenen Spezialisierung nach Abschluss eines solchen Studienganges durchgeführt wird.
Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf die beurlaubten Studierenden.
Der Beitrag beträgt ab dem Wintersemester 2024/2025 pro Semester 79 Euro.
Der Beitrag ist bei der Einschreibung oder Rückmeldung fällig und wird an das Studentenwerk SH gezahlt.
Du musst bei der Einschreibung oder Rückmeldung an deiner jeweiligen Hochschule nachweisen, dass du den Studentenwerksbeitrag für das jeweilige Semester entrichtet hast, für das du dich einschreibst oder rückmeldest. Die Prüfung hierüber obliegt den für die Einschreibung und Rückmeldung zuständigen Hochschulen.
Nein, der Beitrag kann nicht erlassen, in Raten gezahlt, ermäßigt oder gestundet werden.
Für jede Hochschule gibt es ein eigenes Beitragskonto. Welchen Semesterbeitrag inklusive des Studentenwerksbeitrags du jeweils für deine Hochschule zahlen musst, findest du auf der Internetseite deiner Hochschule.
Hochschule | IBAN | BIC |
Christian-Albrechts-Universität | DE80 2105 0170 0025 0007 61 | NOLADE21KIE |
Fachhochschule Kiel | DE34 2105 0170 0025 0012 98 | NOLADE21KIE |
Muthesius Kunsthochschule | DE12 2105 0170 0025 0013 06 | NOLADE21KIE |
Universität Lübeck | DE37 2105 0170 1002 4499 71 | NOLADE21KIE |
Musikhochschule Lübeck | DE76 2105 0170 0025 1280 00 | NOLADE21KIE |
Technische Hochschule Lübeck | DE11 2105 0170 0025 0021 97 | NOLADE21KIE |
Europa-Universität Flensburg | DE68 2105 0170 0025 0018 50 | NOLADE21KIE |
Hochschule Flensburg | DE53 2105 0170 0025 0020 23 | NOLADE21KIE |
Fachhochschule Westküste | DE87 2105 0170 0025 0013 14 | NOLADE21KIE |
Fachhochschule Wedel | DE86 2105 0170 0025 0022 05 | NOLADE21KIE |
Ist dir bei der Überweisung ein Fehler unterlaufen, setze dich bitte mit dem Studierendenservice deiner Hochschule in Verbindung und schildere den Sachverhalt. Vergiss dabei bitte nicht deine Matrikelnummer und deinen Namen mit anzugeben.
Ja, es handelt sich hierbei um einen Solidarbeitrag, um insbesondere auch die kostenlosen Leistungen des Studentenwerks finanzieren zu können.
Eine Befreiung ist in folgenden Fällen möglich:
- Du bist für das Semester beurlaubt worden.
- Du kannst glaubhaft darlegen, dass eine Inanspruchnahme der Leistungen des Studentenwerks nicht, auch nicht teilweise, möglich ist.
Die Beitragsbefreiung kannst du per Antrag vor Beginn des Semesters beim Studentenwerk beantragen.
Siehe hierzu auch: Wann kann ich den Antrag auf Befreiung bzw. Erstattung des Studentenwerksbeitrags stellen?
Eine Erstattung des Studentenwerksbeitrags ist in folgenden Fällen möglich:
- Bei Widerruf der Einschreibung vor Beginn des Semesters, für das der Beitrag geleistet wurde.
- Bei Exmatrikulation vor Beginn des Semesters, für das der Beitrag geleistet wurde.
Die Erstattung kannst du per Antrag beim Studentenwerk beantragen.
Siehe hierzu auch: Wann kann ich den Antrag auf Befreiung bzw. Erstattung des Studentenwerksbeitrags stellen?
Bitte fülle den Antrag auf Befreiung bzw. Erstattung vollständig aus und füge die angegebenen Unterlagen bei.
Beizufügen sind folgende Unterlagen:
- Einzahlungsnachweis (z. B. Kopie des Kontoauszugs) UND
- Kopie der vorläufigen (nur CAU Kiel) bzw. endgültigen Exmatrikulationsbescheinigung ODER
- Ordnungsgemäße Exmatrikulationsbescheinigung ODER
- Kopie der neuen Immatrikulationsbescheinigung bei Hochschulwechsel ODER
- Nachweis der Hochschule über Nicht-Annahme des Studienplatzes/Löschungsbestätigung ODER
- Nachweis der Hochschule über eine Beurlaubung ODER
- glaubhafte Darlegung, dass dir die Inanspruchnahme der Leistungen gemäß § 4, Absatz 2 der Beitragssatzung des Studentenwerks SH unmöglich ist
Bitte beachte, dass ein Antrag auf Exmatrikulation nicht ausreichend ist.
Eine Befreiung des Studentenwerksbeitrags muss vor Beginn des Semesters beantragt werden, für das die Befreiung beantragt wird. Bitte nutze unser Formular für Rückerstattung und Befreiung und beachte folgende Fristen:
Hochschule | Beginn des Sommersemesters | Beginn des Wintersemesters |
Christian-Albrechts-Universitätv | 01.04. | 01.10. |
Fachhochschule Kiel | 01.03. | 01.09. |
Muthesius Kunsthochschule | 01.04. | 01.10. |
Universität Lübeck | 01.04. | 01.10. |
Musikhochschule Lübeck | 01.04. | 01.10. |
Technische Hochschule Lübeck | 01.03. | 01.09. |
Europa-Universität Flensburg | 01.03. | 01.09. |
Hochschule Flensburg | 01.03. | 01.09. |
Fachhochschule Westküste | 01.03. | 01.09. |
Fachhochschule Wedel | 01.04. | 01.10. |
Der Beitrag wird erstattet, wenn die Exmatrikulation oder der Widerruf der Einschreibung vor Beginn des Semesters erfolgte, für das der Beitrag bereits geleistet wurde.
Bitte nutze unser Formular für die Rückerstattung
Deinen Antrag auf Befreiung bzw. Erstattung inklusive der erforderlichen Unterlagen kannst du per E-Mail an kasse@studentenwerk.sh senden.
Bitte gib in der Betreffzeile an, an welcher Hochschule du studierst.
Oder sende uns die Unterlagen per Post an folgende Adresse:
Studentenwerk Schleswig-Holstein AöR
Kaufmännischer Bereich
Westring 385
24118 Kiel
Wird dein Antrag auf Befreiung bzw. Erstattung positiv entschieden, erhältst du die gezahlten 79 Euro zurück.
Die Befreiung bzw. die Erstattung des gezahlten AStA-Beitrags und des Semestertickets musst du bitte bei deinem AStA beantragen.
Die Bearbeitung der Anträge auf Befreiung bzw. Erstattung kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Wir möchten darum bitten, in dieser Zeit von schriftlichen oder telefonischen Rückfragen abzusehen. Wir bemühen uns, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.