Notlagen
Falls du im Laufe deines Studiums in finanzielle Nöte gerätst, steck nicht den Kopf in den Sand, sondern nimm frühzeitig Kontakt zu uns auf. Wir - die Mitarbeiterinnen der Beratung für studentisches Leben - erarbeiten mit dir deine individuellen Möglichkeiten und zeigen dir weitere Hilfsangebote auf. Die Beratungsgespräche sind vertraulich und können anonym durchgeführt werden.
Du kannst dich gerne schon auf unser Gespräch vorbereiten. Hilfreich ist es beispielsweise, eine Finanzübersicht über deine Einnahmen und Ausgaben zu erstellen. So werden Finanzierungslücken sichtbar und du kannst gemeinsam mit uns leichter eine Lösung für deine finanzielle Notlage erarbeiten. Checkliste
Nothilfen des Studentenwerks SH
Aus dem Darlehensfonds kann in Notlagen ein Überbrückungs- oder Härtefalldarlehen vergeben werden.
- Förderungshöhe: max. 861 € für max. 6 Monate
- Zinsen: keine
- Bürgschaft: z.T. erforderlich
- Rückzahlung: 6 Monate nach Studienende in monatlichen Raten von 130 €
- Antragstellung: in der Beratung für studentisches Leben
Schuldner/innenberatung
Die unabhängigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schuldner/innenberatung helfen dir nicht nur, wenn es bereits zu Zahlungsrückständen gekommen ist, sondern auch bei allgemeinen finanziellen Schwierigkeiten. Sie unterstützen dich professionell bei deiner Balancierung von Einnahmen und Ausgaben und stehen dir bei der Kommunikation mit Gläubigern und Gläubigerinnen zur Seite oder zeigen dir gegebenenfalls Möglichkeiten eines Teil-/Schuldenerlasses auf.
Ansprechpersonen in deiner Stadt/Region findest du unter www.schuldnerberatung-sh.de
Freiessen
Das Studentenwerk SH kann an bedürftige Studierende sogenannte „Freiessen“ vergeben. Hierzu wird ein bestimmter Betrag auf die Campus Card der Studierenden aufgeladen, so dass sie in den Mensen kostenfrei essen können. Pro Person ist im Studienverlauf die Vergabe von zwei Freiessen möglich. Ein Freiessen gilt maximal für drei Monate pro Semester. Ein Monat beinhaltet die Summe von 50 Euro (20 x 2,50 Euro).
Voraussetzungen für den Erhalt von Freiessen:
Du bist an einer Hochschule in Schleswig-Holstein immatrikuliert und befindest dich in einer finanziellen Notlage. Bitte kontaktiere die Sozialberatung an deinem Hochschulstandort und lasse dich individuell und vertraulich zu deiner Notlage beraten. In der Sozialberatung erhältst du nähere Informationen sowie das Antragsformular für ein Freiessen.
Erforderliche Nachweise:
- aktuelle StudienbescheinigungKontoauszug der letzten vier Wochen
- Prüfungsanmeldung oder Leistungsübersicht (Punktzahl ECTS)
- gegebenenfalls persönlicher Studienverlauf bisher