Studienstarthilfe
Die Studienstarthilfe ist eine einmalige, zweckgebundene Zuwendung des Landes Schleswig-Holstein für Studieninteressierte aus Elternhäusern mit geringem Einkommen, um Sonderausgaben wie Einschreibgebühr, Semestergebühr und studienspezifische Anschaffungen zu finanzieren. Damit soll der Studienstart in Schleswig-Holstein erleichtert werden.
Studienstarthilfe Übersicht
Du kannst die Studienstarthilfe beantragen, wenn du:
- im Antragsmonat allein oder über eine Bedarfsgemeinschaft eine der folgenden Leistungen beziehst:
Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II)
Sozialhilfe
Grundsicherung
Eingliederungshilfe
Kinderzuschlag (≠ Kindergeld)
oder du in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise in einer Pflegefamilie lebst - und unter 30 Jahren alt bist
- die Einschreibefrist am Tag der Antragstellung noch nicht überschritten ist
- und du dich erstmalig an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Schleswig-Holstein einschreiben möchtest und nicht an einer Hochschule außerhalb von Schleswig-Hosltein eingeschrieben warst.
Du musst den Antrag vor dem Beginn des Studiums, das heißt nach der Zulassung und vor der Einschreibung, stellen.
Wie wird der Antrag gestellt?
- Lade dir das Antragsformular von unserer Webseite herunter und fülle es aus.
- Kopiere den Nachweis über die staatlichen Leistungen, die du beziehst.
- Füge bei zulassungsbeschränkten Fächern den Zulassungsbescheid oder bei zulassungsfreien Fächern den Antrag auf Einschreibung hinzu.
- Schicke den vollständigen Antrag und die geforderten Nachweise zur Vorabprüfung an beratung.ki@studentenwerk.sh. Wir prüfen dann kurzfristig, ob du antragsberechtigt bist, und senden dir weitere Informationen zu.
- Wenn alles passt, überweisen wir dir 800 €.
Achtung! Ab dem 1.5.2023 gelten andere Richtlinien für die Studienstarthilfe. Außerdem gibt es ein neues Formular. Beide findet ihr unten. Bitte nutzt sie, wenn ihr einen Antrag ab dem 1.5.2023 stellen möchtet.