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Studienstarthilfe

Eine Illustration auf einem grün-blauem Hintergrund zeigt Wolken, aus denen eine Rakete aufsteigt. Um die Rakete herum sind ein Bücherstapel und Münzen. Rechts schwebt ein Laptop, auf dessen Bildschirm „Starthilfe 800 €“ steht.

Beim Studienstart fallen viele Kosten an: beim Kauf eines Laptops oder Tablets, von Lernmaterialen, oder bei der Zahlung der Mietkaution. Um Studienanfänger*innen aus Elternhäusern mit geringem Einkommen den Studienstart zu erleichtern, zahlt der Bund voraussichtlich ab dem Wintersemester 2024/25 eine Studienstarthilfe.

 

Wie viel?

  • einmalig 1.000 €
  • geschenkt (muss nicht zurückgezahlt werden)
  • Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Für wen?

  • Du bist unter 25 Jahre alt UND
  • du bist erstmalig an einer Hochschule oder Akademie in einem Vollzeitstudium immatrikuliert UND
  • du hast im Monat vor dem Studienbeginn z.B. eine dieser Leistungen bezogen:
    • Bürgergeld (SGB II)
    • Sozialhilfe (SGB XII)
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    • Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht zum Lebensunterhalt (SGB XIV)
    • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 145 Absatz 1 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 27a des Bundesversorgungsgesetzes  (SGB XIV)
    • Kinderzuschlag (≠ Kindergeld)
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • eine in § 91 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch genannte Leistung der Kinder- und Jugendhilfe 

Wie stelle ich den Antrag?

  • Für die Beantragung der Studienstarthilfe ist eine Bund ID zwingend erforderlich. Wie du diese erhältst, kannst du auf der Seite von BAföG Digital nachlesen.
  • Der Antrag kann ab 02.09.2024 über BAföG Digital gestellt werden.
  • Ein Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Beginnt an der Hochschule das Wintersemester z. B. am 1. Oktober, dann kannst du den Antrag bis zum 30. November stellen.
  • Bei inhaltlichen oder technischen Problemen kannst du dich an die BAföG Service Hotline wenden. Diese erreichst du montags bis donnerstags von 8 - 18 Uhr und freitags von 8 - 16:30 unter der 0800-223 63 41.

Weitere Informationen zur neuen Studienstarthilfe findest auf bafög.de.

Studienstarthilfe beantragen

Wer?
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Ramona López
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Zimmer 4, Beratungszentrum in der Mensa II (Leibnizstraße 12–14), 24118 Kiel
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