Studienstarthilfe
Die Studienstarthilfe ist eine einmalige, zweckgebundene Zuwendung des Landes Schleswig-Holstein für Studieninteressierte aus Elternhäusern mit geringem Einkommen, um Sonderausgaben wie Einschreibgebühr, Semestergebühr und studienspezifische Anschaffungen zu finanzieren. Damit soll der Studienstart in Schleswig-Holstein erleichtert werden.
Studienstarthilfe Übersicht
Du kannst die Studienstarthilfe beantragen, wenn du:
- im Antragsmonat allein oder über eine Bedarfsgemeinschaft eine der folgenden Leistungen beziehst:
Arbeitslosengeld II
Sozialhilfe
Grundsicherung
Eingliederungshilfe
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kinderzuschlag
oder du in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise in einer Pflegefamilie lebst - und unter 30 Jahren alt bist
- die Einschreibefrist am Tag der Antragstellung noch nicht überschritten ist
- und du dich erstmalig an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Schleswig-Holstein einschreiben möchtest.
Du musst den Antrag vor dem Beginn des Studiums, das heißt nach der Zulassung und vor der Einschreibung, stellen.
Wie wird der Antrag gestellt?
- Lade dir das Antragsformular von unserer Webseite herunter und fülle es aus.
- Kopiere den Nachweis über die staatlichen Leistungen, die du beziehst.
- Füge eine Kopie des Zulassungsbescheids hinzu (bei zulassungsfreien Fächern: Kopie der Bewerbung)
- Schicke den vollständigen Antrag und die geforderten Nachweise zur Vorabprüfung an sozialberatung@studentenwerk.sh. Wir prüfen dann kurzfristig, ob du antragsberechtigt bist, und senden dir weitere Informationen zu.
- Wenn alles passt, überweisen wir dir 800 €.