Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Ein Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist oft eine besondere Herausforderung. Um
diese besser zu bewältigen, kannst du unser Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Wir beraten dich zu:
- Studienfinanzierung
- Finanzierung von Mehrbedarfen
- barrierearmes Wohnen
- Nachteilsausgleiche (Du hast ein Recht darauf, dass im Studienalltag und bei Prüfungen deine Beeinträchtigungen so gut wie möglich ausgeglichen werden.)
Beratungsthemen
Bei der Studienfinanzierung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung sind unterschiedliche Kostenträger für verschiedene Bedarfe zuständig:
- Die Finanzierung des ausbildungsgeprägten Unterhalts (der allgemeine Lebensunterhalt und die üblichen Ausbildungskosten, die bei allen Studierenden gleichermaßen anfallen) erfolgt durch Elternunterhalt, Leistungen nach dem BAföG, Stipendien oder Studienkredite
- Die Finanzierung des Mehrbedarfs in Zusammenhang mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung kann im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB II und SGB XII erfolgen.
- Das BAföG sieht eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung vor, wenn nachgewiesen werden kann, dass sich das Studium bedingt durch Krankheit oder Behinderung verzögert hat. Die wegen einer Behinderung oder Krankheit über die Förderungshöchstdauer hinaus gewährte Ausbildungsförderung wird in voller Höhe als Zuschuss gezahlt.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden nachrangig erbracht, das heißt, sie sind nur möglich, wenn der notwendige Bedarf nicht durch eigene oder Leistungen anderer – insbesondere unterhaltspflichtiger Angehöriger oder anderer Sozialleistungsträger – erfüllt werden kann. Unter bestimmten Umständen kann die Eingliederungshilfe Kosten für folgende Posten übernehmen:
- Beschaffung und Unterhalt eines Kfz
- Bücher für das Studium
- Studienhelfer*innen und Vorlesekräfte
- Honorar für Gebärdendolmetscher*innen
- technische Hilfsmittel
- kostenaufwendige Ernährung
- behinderungsbedingte Wohnungsein- oder -umbauten
Der Antrag muss beim örtlichen Sozialhilfeträger gestellt werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist immer, dass:
- zu erwarten ist, dass du das Ziel der Ausbildung erreichen kannst
- der beabsichtigte Ausbildungsweg erforderlich ist und
- der angestrebte Beruf voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten wird
Wir bieten an allen Standorten Schleswig-Holsteins in unseren Wohnheimen barrierearme Zimmer für dich an.
Du hast grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, dass bei der Erbringung von Studienleistungen in angemessener Weise auf deine Beeinträchtigung Rücksicht genommen wird. Das kann zum Beispiel bedeuten:
- schriftliche Ergänzungen zu mündlichen Prüfungen
- Zeitverlängerung für Hausarbeiten und Klausuren
- Abänderung von Praktikumsbestimmungen
Nachteilsausgleiche sind immer individuell und die vorgeschlagene modifizierte Form der Prüfung muss immer einen gleichwertigen Leistungsnachweis ermöglichen.
Wichtig ist, dass du dir genau überlegst, welche Auswirkungen deine Einschränkung auf die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen hat und was dir helfen würde, diese besser bewältigen zu können. Hier wären etwa folgende Nachteilsausgleiche denkbar:
- Pausen nach Bedarf für Personen mit Darmerkrankungen
- Absolvieren von Prüfungen in einem gesonderten Raum für Personen mit ADHS, Angsterkrankungen, bei fehlender Barrierefreiheit des Prüfungsortes o.Ä.
- Änderung der Prüfungsform von mündlich auf schriftlich bei Sprechbehinderung oder (attestierter) extremer Angst vor mündlicher Präsentation
Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung an den Hochschulen helfen dir bei der Antragsstellung, bei einschränkungsbedingten Schwierigkeiten und unterstützen dich bei der Klärung wichtiger Fragen an der jeweiligen Universität/ FH (Studien- und Prüfungsmodifikation, Zugänglichkeit der Hochschulgebäude usw.).
Das Deutsche Studierendenwerk (DSW), der Dachverband der deutschen Studenten- und Studierendenwerke, veranstaltet regelmäßig Informationsseminare für Studieninteressierte und Studienanfänger*innen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und gibt die Informationsbroschüre „Studium und Behinderung“ heraus. In dieser Broschüre findest du umfangreiche Informationen, zum Beispiel zu den Themen:
- Studienvorbereitung
- Bewerbung und Zulassung
- Organisation des Studienalltags
- Finanzierung des Studiums
- Nachteilsausgleiche im Studium
Die Broschüre kann kostenlos über das DSW bezogen werden oder im Internet als PDF-Datei aufgerufen werden.
Zahlreiche Infos findest du auch auf der Internetseite des DSW: www.studierendenwerke.de unter dem Stichwort „Studieren mit Behinderung“.
Die „Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung“ erreichst du unter dieser Adresse:
Deutsches Studierendenwerk
Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Tel.: (030) 29 77 27 64
Fax: (030) 29 77 27 69
studium-behinderung@studierendenwerke.de
www.studierendenwerke.de
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