Grundsicherung
Das Sozialgesetzbuch II (SGB 2) regelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld), die Hilfe für den Lebensunterhalt leistet. Im Sozialgesetzbuch XII (SGB 12) ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) festgelegt. Sie leistet Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Pflege.
Heißt: die Grundsicherung gibt eine einheitliche Leistung für alle Menschen, die hilfebedürftig sind.
Grundsätzlich haben Studierende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist, keinen Anspruch darauf. Es gibt aber Ausnahmen, die wir dir hier aufzeigen möchten. Aber auch wenn du berechtigt sein solltest, werden die Leistungen nur in Abhängigkeit des Einkommens und des Vermögens berechnet und nur bewilligt, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht anderweitig finanzieren kannst, vor allem nicht durch Unterhaltszahlungen deiner Eltern.
Bei Fragen komm gerne zu uns in die Beratung Studentisches Leben!
Leistungen für immatrikulierte Studierende
- Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen (z.B. Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Mehrbedarf bei medizinisch erforderlicher kostenaufwendiger Ernährung und bei besonderem, nicht nur einmaligem Bedarf)
- Darlehensgewährung im Härtefall bei besonderen Lebenssituationen (z.B. Studium mit Kind, Studium mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, bei Care-Arbeit). Die „besondere Härte“ (z.B. in der Studienabschlussphase) muss entsprechend anhand enger Kriterien nachgewiesen werden.
- Leistungen für den Lebensunterhalt und Unterkunftskosten sowie notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst du erhalten, wenn du ein offizielles Teilzeitstudium aufgenommen hast.
Leistungen für beurlaubte Studierende
- Leistungen zum Lebensunterhalt und Unterkunftskosten sowie notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können bei Unterbrechung der Ausbildung wegen Erkrankung, Schwangerschaft oder Care-Arbeit im Urlaubssemester gewährt werden. Außerdem sind auch in diesem Fall Leistungen für Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen und Sozialgeld für Kinder möglich.
Leistungen für Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern leben
Du kannst ausnahmsweise Grundsicherungsleistungen erhalten, wenn du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllst:
- Du hast BAföG beantragt, es wurde aber noch nicht über deinen Antrag entschieden.
- Eine Ergänzung der Unterkunftskosten in besonderen Fällen ist möglich, wenn dein Bedarf für Unterkunftskosten nicht gedeckt ist, weil du durch die BAföG-Bedarfsbemessung nur 59 Euro für diesen Zweck bekommen kannst.