Der erste Antrag
Du möchtest zum ersten Mal einen BAföG-Antrag stellen?
Wir haben dir alles zusammengestellt, was du für einen Antrag benötigst. Du kannst deinen Antrag über BAföG Digital stellen.
Wenn du noch keinen Studienplatz hast, warte auf die Zulassung zum Studium. Der Ort der Hochschule entscheidet darüber, welches Amt für die Bearbeitung deines Antrags zuständig ist.
Schnell und einfach BAföG beantragen
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Benötigte Unterlagen
Mit BAföG-Digital.de kannst du deinen Antrag schnell und einfach stellen.
In den meisten Fällen müssen auch deine Eltern Angaben machen (Formblatt 03).
Lies dazu unseren FAQ-Bereich BAföG und Unterhalt.
Die Daten benötigst du bei der Antragstellung.
Es muss sich um ein Konto im SEPA-Zahlungsraum handeln, über das du verfügen kannst.
mit Aufdruck „nach § 9 BAföG“. Diese kannst du nachreichen, wenn sie von der Hochschule ausgestellt wurde.
gültige Aufenthaltsdokumente
Bei Lebensversicherungen brauchen wir den Rückkaufswert. Die Belege dürfen nicht älter als 14 Tage sein. Es kommt dabei auf den Eingang des Antrags an. Bei Grundstücken oder Kraftfahrzeugen muss der aktuelle Zeitwert anhand geeigneter Unterlagen geschätzt werden (z. B. Kaufvertrag). Falls vorhanden, sind auch Schulden anzugeben und zu belegen.
Wir benötigen keinen Beleg, wenn du noch bei deinen Eltern oder in deren Eigentum wohnst.
Bitte einreichen, wenn du neben dem Studium arbeitest. Wer konkret plant, einen Job anzunehmen, muss das Gesamteinkommen für den Förderungszeitraum – in der Regel zwölf Monate – schätzen und den Gehaltsnachweis nachreichen. Bis zu 450 Euro brutto im Monatsdurchschnitt bleiben anrechnungsfrei. Das gilt nicht für ein Pflichtpraktikum!
Der wichtigste Beleg ist der Steuerbescheid vom vorletzten Jahr. Wenn es diesen noch nicht gibt, muss das Einkommen glaubhaft gemacht werden. Bei Problemen mit den Eltern lasse dich bitte zur Vorausleistung beraten.
Manchmal reißt zwar der Kontakt zu den Eltern ab, aber für die Prüfung des Antrags musst du trotzdem die Adresse für eine Kontaktaufnahme angeben. Falls dir keine Adresse bekannt ist, verwende bitte das Formular „Anschrift Elternteil unbekannt“ (Wir prüfen die Angaben nach!). Die Adresse deiner Eltern muss auch im Ausland ermittelt werden. Ist ein Elternteil bereits verstorben, reiche bitte eine Kopie der Sterbeurkunde ein.
Das heißt eventuell von den eigenen Kindern, außerdem von weiteren Kindern der Eltern oder Ehegattin und -gatten oder Lebenspartnerin und -partner. Benötigt werden zum Beispiel der Ausbildungsvertrag und eine Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung.
Du benötigst keinen Nachweis, wenn du familienversichert bist. Diesen Bescheid erhältst du von deiner Krankenversicherung.
Du musst eine Begründung angeben, wenn du mehr als einmal die Fachrichtung gewechselt oder die Ausbildung abgebrochen hast. Eine Begründung ist auch beim ersten Mal erforderlich, wenn du die andere Ausbildung länger als zwei Semester betrieben hast. Es ist dabei gleichgültig, ob die frühere Ausbildung mit BAföG gefördert wurde.
Achtung: Nicht jeder Grund zählt! Bitte informiere dich unbedingt vor einem Abbruch oder Wechsel, wenn du diesen nach dem Beginn des dritten Semesters planst.