Studienabschlussdarlehen
Manchmal kommt es in der letzten Studienphase zu Finanzierungsengpässen.
Damit der erfolgreiche Studienabschluss nicht gefährdet wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten – lass dich in den Beratungsstellen für studentisches Leben ausführlich von uns informieren.
Darlehen Übersicht
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein hat aus eigenen Mitteln einen Darlehensfonds mit der Zweckbestimmung errichtet, in Härtefällen durch die Gewährung von zinslosen Darlehen Fortsetzung und Abschluss des Studiums zu ermöglichen. Studiendarlehen kannst du erhalten, wenn du an einer im Studentenwerksgesetz genannten Hochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben bist.
Diese Förderung hat prinzipiell nichts mit der Studienabschlussförderung des BAföG zu tun, sondern ist eine zusätzliche Leistung des Studentenwerks Schleswig-Holstein.
Sie kann nur dann gewährt werden, wenn keine Finanzierungsalternativen (mehr) zu Verfügung stehen.
Für wen ist das Darlehen gedacht?
Das Darlehen soll eine finanzielle Absicherung in der arbeitsintensiven Zeit des Examens ermöglichen,
- falls die Förderungshöchstdauer überschritten ist und eine Abschlussförderung nach BAföG noch nicht oder nicht mehr möglich ist
- falls das Studium selbst finanziert wurde und Erwerbstätigkeit aus zeitlichen Gründen eingeschränkt oder aufgegeben werden muss
- falls keine eigenen Mittel oder Unterstützungsmöglichkeiten durch die Familie zur Verfügung stehen
Das Darlehen kann außerdem während des Studiums gewährt werden, in einer unvorhergesehenen, unverschuldeten Notlage, wenn dadurch das Studium nachhaltig beeinträchtigt wird. Es darf sich nur um kurzfristige, außergewöhnliche Umstände handeln; die Studienfinanzierung an sich muss gesichert sein.
Wie beantrage ich ein Darlehen des Studentenwerks?
Informationen über den Darlehensfonds sowie Antragsunterlagen erhältst du vor Ort in den Beratungsstellen für studentisches Leben des Studentenwerks. In einem Gespräch kann dann in der Regel schon geklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine Gewährung da sind, beziehungsweise, ob es andere Möglichkeiten der Finanzierung gibt.
Wer entscheidet über die Vergabe von Darlehen?
Die Vergabe von Darlehen obliegt der Geschäftsführung des Studentenwerks Schleswig-Holstein. Diese bedient sich zur Vorbereitung seiner Entscheidung eines Vergabeausschusses, der aus vier vom Vorstand des Studentenwerks zu bestellenden Mitgliedern besteht. Hiervon müssen mindestens zwei Studierende sein. Der Ausschuss tritt in der Regel einmal monatlich zusammen. Er berät über die eingegangenen Anträge und legt der Geschäftsführung eine Empfehlung über Dauer und Höhe der Darlehensgewährung vor. Die Darlehensvergabe erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Darlehensfonds besteht nicht.
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Die Darlehenshöhe orientiert sich an den geltenden BAföG-Bedarfssätzen.
Bei der Beratung über die Anträge wird entsprechend den Richtlinien der individuelle Bedarf berücksichtigt (zum Beispiel die mit höheren Kosten verbundene freiwillige Krankenversicherung), aber auch andere Einkünfte (zum Beispiel Unterstützung durch die Eltern oder eigenes Einkommen werden mit angerechnet. Zurzeit können monatlich regelmäßig maximal 861 € gezahlt werden (auch wenn der nachgewiesene Bedarf tatsächlich höher ist).
Wie lange kann man ein Darlehen erhalten?
Das Darlehen kann bis zu dem Monat gewährt werden, in dem der Studienabschluss erreicht wird, längstens aber sechs Monate.
Müssen Sicherheiten erbracht werden?
Zur Absicherung der Rückzahlung ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringen. Als Bürgerinnen und Bürger können nur Personen in Frage kommen, die über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, das eine Rückzahlung in den vertraglich vorgesehenen Raten ermöglicht und die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Wie und wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Das Darlehen wird zinslos gewährt und die Rückzahlung beginnt sechs Monate nach der letzten Darlehenszahlung. Die monatlichen Raten betragen mindestens 130 Euro.
Der Antrag auf die Abschlusshilfe nach dem BAföG kann innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der (verlängerten) Förderungshöchstdauer in der Förderungsverwaltung gestellt werden. Auf einem Vordruck der Förderungsverwaltung muss die Hochschule bestätigen, dass das Studium innerhalb von zwölf Monaten beendet werden kann. Dann kann für maximal zwölf Monate ein Darlehen in Höhe des BAföG-Satzes gewährt werden. Mehr Informationen findest du in unserem BAföG FAQ.
Der Bildungs- und KfW-Studienkredit kann ebenfalls jeweils für die Studienabschlussphase gewährt werden. Mehr Infos findest du auf unserer Seite zu den Studienkrediten.
Die E.W. Kuhlmann-Stiftung wurde 1997 in Hamburg gegründet und unterstützt unter anderem Studierende in der Phase des Studienabschlusses. Nähere Informationen findest du auf der Website der Stiftung.
Die Stiftung bietet eine „Studienabschlusshilfe“ und das sogenannte „Rollende Stipendium“ an. Die Studienabschlusshilfe bietet eine maximale Förderung von 2.000 Euro für die letzten sechs Monate des Studiums. Das „rollende Stipendium“ kann für 24 Monate eine maximale Förderung von 12.000 Euro umfassen. In folgender Übersicht kannst du dir einen Überblick verschaffen.
„Bewerben kann sich jede/r Studierende, gleich welchen Alters, welcher Nation oder mit welchem Studienfach. Beurteilt wird nach einheitlichem Muster, einschließlich einer Einschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Vertragserfüllung.“
Bei Fragen wende dich an
E.W. Kuhlmann-Stiftung
Postfach 1301
23873 Mölln
Tel.: 04542 824803