Studienabschluss
Dein Studienabschluss steht unmittelbar bevor, nur die letzten Prüfungsleistungen sind noch abzulegen. Gleichzeitig musst du dich auf dem Arbeitsmarkt orientieren und vor allem alle zuständigen Stellen über deinen Studienabschluss informieren. Und nicht selten kann es in dieser herausfordernden Zeit auch noch zu Finanzierungsengpässen kommen.
Bei so vielen verschiedenen Baustellen ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Damit dein erfolgreicher Studienabschluss nicht unnötig stressig oder gefährdet wird informiere dich gut. Gerne unterstützen wir dich dabei in der Beratung Studentisches Leben.
Studienabschlusshilfe BAföG
Der Antrag auf die Abschlusshilfe nach dem BAföG kann innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der (verlängerten) Förderungshöchstdauer in der Förderungsverwaltung gestellt werden. Auf einem Vordruck der Förderungsverwaltung muss die Hochschule bestätigen, dass das Studium innerhalb von zwölf Monaten beendet werden kann. Dann kann für maximal zwölf Monate ein Darlehen in Höhe des BAföG-Satzes gewährt werden. Mehr Informationen findest du in unserem BAföG FAQ.
Studienabschlussdarlehen
Diese Förderung hat prinzipiell nichts mit der (Studien-) Abschlussförderung des BAföG zu tun, sie ist eine zusätzliche Leistung des Studentenwerks Schleswig-Holstein.
Wer kann das Darlehen beantragen?
Das Darlehen kann für letzten sechs Monate deines Studiums gewährt werden, zur finanziellen Absicherung in der arbeitsintensiven Studienabschlussphase, in der keine Finanzierungsalternativen (mehr) zur Verfügung stehen, z.B.
- falls die Förderungshöchstdauer vom BAföG überschritten ist und eine Abschlusshilfe nach BAföG nicht mehr möglich ist,
- falls du dein Studium selbst finanziert hast und eine Erwerbstätigkeit aus zeitlichen Gründen eingeschränkt
oder aufgegeben werden muss, - falls keine eigenen Mittel oder Unterstützungsmöglichkeiten durch die Familie zur Verfügung stehen
und wenn dadurch der Abschluss deines Studiums beeinträchtigt wird.
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Der Förderungsbetrag wird anhand deiner finanziellen Situation berechnet. Max. ist der Höchstsatz angelehnt an das BAföG möglich.
Wie und wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Die Rückzahlung des Darlehens beginnt sechs Monate nach Ende deines Studiums und wird in Raten angelehnt an das BAföG zurückgezahlt. Das Darlehen ist zinsfrei.
Kuhlmann-Stiftung
Die E. W. Kuhlmann-Stiftung wurde 1997 in Hamburg gegründet und unterstützt u.a. Studierende in der Phase des Studienabschlusses. Die Stiftung bietet einen „Studienabschlusshilfe“ und das sogenannte „rollende Stipendium“ an. Die Studienabschlusshilfe bietet eine maximale Förderung von 2.000 € für die letzten 6 Monate des Studiums. Das rollende Stipendium kann für 24 Monate eine maximale Förderung von 12.000 € umfassen.
Bewerben kann sich jede/jeder Studierende gleich welchen Alters, welcher Nation oder mit welchem Studienfach. Beurteilt wird nach einheitlichem Muster, einschließlich einer Einschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Vertragserfüllung. Nähere Informationen findest du auf der Website der Stiftung.
Studienkredite
Der Bildungskredit vom Bundesverwaltungsamt (BVA) oder der Studienkredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) kann auch für die letzten Monate in der Studienabschlussphase in Anspruch genommen werden.
Mehr Infos findest du auf unserer Seite zu den Studienkrediten. Informiere dich auch gerne über die Darlehen des Studentenwerks SH.
Sozialleistungen & weitere Hilfen
Ggf. kommen Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) und/oder Stiftungsgelder für dich in Frage. Die Möglichkeiten sind abhängig von deiner individuellen Situation.
Studienabschluss und Exmatrikulation
Zum Ende des Semesters, in dem du dein Abschlusszeugnis erhältst, wirst du automatisch exmatrikuliert. Solltest du dich schon vorher dazu entscheiden, dein Studium nicht weiterzuverfolgen, kannst du dich natürlich auch jederzeit auf Antrag selbst zu einem gewünschten Datum exmatrikulieren. Zuständig für die Exmatrikulation sind die Studierendensekretariate/der Studierendenservice deiner Hochschule.
Studienabschluss und Kindergeld
Das Kindergeld erhältst du bis zum Ende des Monats, in dem du offiziell über das Ergebnis deiner Abschlussprüfungen informiert wirst. Strebst du nach dem Bachelor noch ein Masterstudium an, wird Kindergeld in der Übergangsphase für höchstens vier Monate weitergezahlt.
Studienabschluss und BAföG
Die BAföG-Zahlungen enden,
- wenn du bereits vor Ende deiner Förderungshöchstdauer deinen Abschluss erwirbst,
- mit dem Ende des Monats, in dem dir deine Abschlussnote bekannt gegeben wurde,
- spätestens mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde. Das gilt selbst dann, wenn dir das Ergebnis der Prüfung/Leistung erst später bekannt gegeben wird. Sollte die Wartezeit auf das Ergebnis länger als zwei Monate dauern und du auf Förderung angewiesen sein, müsstest du Bürgergeld beantragen.
Du bist verpflichtet, dem BAföG-Amt sowohl den Termin deines letzten Prüfungsteils als auch das Datum der ersten durch die Hochschule oder das Prüfungsamt erteilten verbindlichen Benachrichtigung über dein Bestehen unverzüglich mitzuteilen. Solltest du dies vergessen haben und trotzdem weiter BAföG bezogen haben, so musst du die Überzahlung zurück überweisen. Notfalls kannst du dann einen Stundungsantrag stellen. Wichtig ist, dass du mit deiner Sachbearbeitung in Kontakt bleibst, gerade, wenn du planst, noch einen Master anzuschließen.
Ist deine Förderungshöchstdauer schon vor den Abschlussprüfungen erreicht, endet auch deine Förderung schon vorher. In dem Fall kannst du ggf. Studienabschlusshilfe vom BAföG beantragen. Mehr Informationen dazu findest du in unserem BAföG-FAQ.
Studienabschluss und KFW-Studienkredit
Um deinen laufenden Kredit zu stoppen, musst du diesen aktiv im KfW-Studienkreditportal beenden. Das ist monatlich möglich. Mehr Informationen zum KFW-Kredit findest du auf unserer Seite zu den Studienkrediten.
Studienabschluss und Stipendium
Wann genau die Auszahlung endet, ist je nach Stiftung unterschiedlich und kann dort erfragt werden.
Studienabschluss und Jobben
Sofern du nur eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausübst, ändert sich mit Studienabschluss nichts.
Verdienst du in einer Werkstudierendentätigkeit aber mehr als 538 Euro/ Monat, so wirst du bereits nach Ablauf des Monats in dem du offiziell schriftlich über das Ergebnis der Abschlussprüfung informiert wurdest, voll sozialversicherungspflichtig. Informiere daher unbedingt deinen Arbeitgeber über die Veränderung. Vielleicht kannst du die Beschäftigung als Arbeitnehmer*in fortführen.
Mehr Informationen dazu findest du auf unserer Seite zum Jobben im Studium.
Studienabschluss und Krankenversicherung
Der Studierendentarif in der gesetzlichen Krankenversicherung endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, in dem du das Studium abgeschlossen hast. Anschließend gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Du bist:
- arbeitslos gemeldet: Versicherung über Jobcenter,
- sozialversicherungspflichtig angestellt: der Beitrag wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen. Solltest du während des Studiums privat versichert gewesen sein, hast du bei Antritt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln,
- selbstständig tätig oder nicht arbeitslos gemeldet: Freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Studienabschluss und weitere Versicherungen
Die kostenlose Mitversicherung bei den Eltern (z. B. Haftpflicht, Rechtsschutz, …) endet ggf. mit Studienabschluss. Informationen dazu erhältst du direkt bei der jeweiligen Versicherung. Informiere dich gut darüber, welche Versicherung du wirklich brauchst, bevor du neue Verträge abschließt. Unabhängige Beratung zu Versicherungen im Allgemeinen bieten dir z.B. die Verbraucherzentralen.
Studienabschluss und Rundfunkbeitrag
Falls du vorher aufgrund von BAföG befreit warst, bist du nach Studienabschluss beitragspflichtig. Wenn du Bürgergeld beziehst, kannst du dich per Antrag davon befreien lassen.
Sofortiger Berufseinstieg nach Studium
Möchtest du gleich nach dem Studium in die Berufstätigkeit einsteigen, gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, auch bereits während der Studienabschlussphase. Der Career Service deiner Hochschule
- berät dich zu Berufs- und Karrierefragen,
- hilft bei der Suche nach Praktika oder Arbeitsstellen und
- unterstützt dich bei der Bewerbung und bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.
Arbeitssuchend nach dem Studium
Du hast auch die Möglichkeit, dich bei der Agentur für Arbeit vor Ort arbeitssuchend zu melden und profitierst hier
- von Beratungsleistungen bei der Jobsuche oder
- Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen, sowie
- ggf. von der Übernahme von Bewerbungskosten oder Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.
Arbeitslos nach dem Studium
Wenn du mit Studienabschluss noch keinen passenden Job gefunden hast,
- kannst du dich beim für dich zuständigen Jobcenter arbeitslos melden und Bürgergeld beantragen.
- Außerdem erhältst du Beratungsleistungen zu Jobvermittlung und Weiterbildungen, die dir beim Einstieg ins Berufsleben helfen können.