(Sozial-)Versicherungen
Hier erhältst du grundlegende Informationen zu den Themen der Sozialversicherung. Die Sozialversicherung (SGB IV) ist ein gesetzliches Versicherungssystem und bietet
- eine Absicherung für das Alter und
- Schutz gegen allgemeine Lebensrisiken wie
- Arbeitslosigkeit,
- Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität,
- Arbeitsunfall und Berufskrankheit.
Für die meisten Studierenden sind besonders die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen relevant.
Die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- schützt bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit im Alter sowie bei Tod die Hinterbliebenen durch Rentenzahlungen.
- zahlt neben den Renten auch Leistungen zur Rehabilitation.
Du bist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn du gegen Arbeitsentgelt beschäftigt bist. Dafür zahlst du einen festen Prozentsatz deines Arbeitslohns. Dein Arbeitgeber zahlt ebenfalls einen festen Anteil. Das Geld wird direkt von deinem Brutto-Einkommen an die Versicherung gezahlt. Du musst keine Beiträge überweisen. Die Höhe des Beitragssatzes, der dir vom Bruttolohn abgezogen wird, ist auf die Art deiner Beschäftigung abgestimmt:
Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)
Als Minijobber*in bist du grundsätzlich versicherungspflichtig. Du zahlst zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebenden von 15 Prozent einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Übst du eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt aus, so gelten abweichende Regelungen. Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht auch befreien lassen. Informiere dich aber vorher über die Folgen.
Mehr als geringfügig entlohnte Beschäftigung (Werkstudierendentätigkeit)
Du bist versicherungspflichtig. Im Niedriglohnsektor zahlst du aber geringere Rentenversicherungsbeiträge. Je nach der Höhe deines Lohns steigt dein Anteil bis zum vollen Beitragsanteil von maximal 9,3 Prozent.
Jobben während der Semesterferien
Du bist versicherungspflichtig, wenn dein Arbeitsentgelt im Monat 556 Euro übersteigt. Im Niedriglohnsektor zahlst du aber geringere Rentenversicherungsbeiträge. Je nach der Höhe deines Lohns steigt dein Anteil bis zum vollen Beitragsanteil von maximal 9,3 Prozent.
Du bist versicherungsfrei, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist (kurzfristige Beschäftigung). Die Beschäftigung muss dabei im Voraus vertraglich begrenzt angelegt sein. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr werden zusammengezählt.
Beschäftigung als Arbeitnehmer*in
Du bist versicherungspflichtig. Je nach der Höhe deines Lohns steigt dein Anteil bis zum vollen Beitragsanteil von maximal 9,3 Prozent.
Weitere Informationen zum Thema Jobben findest du auf unserer Seite zum Jobben im Studium.
Mit Studienbeginn kannst du dich zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Diese Entscheidung ist dann bindend für dein gesamtes Studium. Alle Studierenden werden zunächst der GKV zugeordnet.
Beim Wechsel von der gesetzlichen in die PKV bzw. um in der privaten zu bleiben, besteht die Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht - bis spätestens drei Monate nach der Einschreibung.
Informiere dich unbedingt, welche Fristen es gibt und welches System auf Dauer besser zu dir passt.
Es gibt folgende Regelungen:
Du bist gesetzlich versichert…
Bis einschließlich 24 Jahre
- Kostenfreie Familienversicherung über die gesetzlich krankenversicherten Eltern, solange diese Kindergeld für dich erhalten (Verlängerung für max. 1 Jahr bei Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst)
- Voraussetzung: du übst nicht mehr als eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) aus oder verdienst bei sonstigen Einnahmen regelmäßig nicht mehr Nettoeinkommen als monatlich 535 Euro
Bis einschließlich 29 Jahre
- Ggf. kannst du deinen Studierendentarif verlängern (z.B. bei Erkrankung, Behinderung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, bei geleisteten Wehrdienst oder einem anderen gesetzlichen Freiwilligendienst (z.B. BFD, FSJ) etc.)
- Ist keine Verlängerung möglich, zahlst du den Studierendentarif, dieser richtet sich nach den aktuellen BAföG-Sätzen, dem Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und deinem Pflegeversicherungsbeitrag (um die 130 Euro/ Monat).
- Vorraussetzung für den Studierendentarif:
- Du verwendest deine Zeit und Arbeitskraft überwiegend für dein Studium, arbeitest also nicht mehr als 20 Wochenstunden (Werkstudierendenprivileg).
- Die Höhe deines Einkommens ist dabei irrelevant.
- Ist dein Job den Erfordernissen des Studiums angepasst und untergeordnet, so können auch mehr Wochenstunden möglich sein (z.B. in der vorlesungsfreien Zeit, abends, nachts, am Wochenende).
Besprich dies mit deiner Krankenversicherung oder lass dich von uns beraten.
Ab 30 Jahre
- In der studentischen Krankenversicherung bist du bis zum Ablauf des Semesters versichert, in dem du das 30. Lebensjahr vollendet hast. Danach kannst du dich als studierende Person freiwillig krankenversichern.
- Für eine freiwillige Mitgliedschaft müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
- Du musst vor Beginn der freiwilligen Versicherung entweder familienversichert oder
- mindestens zwölf Monate im Studierendentarif versichert gewesen sein oder
- in den letzten fünf Jahren eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten nachweisen.
Dein Versicherungstarif richtet sich nach deinem Einkommen, dem Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und deinem Pflegeversicherungsbeitrag.
Falls du nicht oder nur wenig jobbst, gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage, auf der dein Tarif basiert. Du musst mit einem Beitrag von mindestens 230 Euro/ Monat rechnen.
- Alternativ kannst du fristgerecht vor deinem 30. Geburtstag einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen und dich in der PKV versichern.
- Die privaten Krankenversicherungen bieten verschiedene spezielle Studierendentarife an, diese richten sich nach
- deinem Gesundheitszustand,
- deinem Alter bei Vertragsabschluss
- und den von der Versicherung gewünschten Leistungen.
Informiere dich vorher sehr gut über die Vor- und Nachteile! Achte vor allem auch darauf, ob eine Selbstbeteiligung im Vertrag enthalten ist, hier zahlst Du alle Leistungen bis zu einer bestimmten Obergrenze selbst.
Du bist privat versichert…
Eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist möglich für Beamt*innen, Selbstständige, Angestellte ab einem bestimmten Jahreseinkommen sowie für Studierende.
Bist du vor deiner Einschreibung in der PKV versichert, kannst du bei der Einschreibung in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Du kannst dich aber auch innerhalb von drei Monaten nach deiner Einschreibung von der Versicherungspflicht befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben. Du musst dann aber solange in der PKV bleiben, bis du einen versicherungspflichtigen Job annimmst. Auch wenn du nach dem Studium mit Stipendium promovierst oder selbstständig bist ist kein Wechsel in die GKV möglich.
Wenn du über deine Eltern im Krankheitsfall eine Beihilfe erhältst, bedenke bitte, dass die Beihilfeberechtigung mit deinem 25. Geburtstag endet und für die vollständige Absicherung im Krankheitsfall eine Mitgliedschaft in einer PKV nötig wird. Die PKV kann je nach Tarif erheblich teurer für dich sein als der Studierendentarif in der GKV. Überlege es dir daher gut, ob es für dich wirklich sinnvoll ist, dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, auch für Studierende. Erfahre mehr dazu im Artikel von Finanztip.
Die Unfallversicherung gleicht Gesundheitsschäden aus, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Sie sieht umfangreichere Leistungen für die medizinische Versorgung und die Nachsorge vor als gesetzliche Krankenkassen (neben ärztlicher Behandlung, Reha und psychologischer Betreuung z.B. auch Zuschüsse zu Wohnungsumbauten oder sogar eine lebenslange Rente, bei nicht auszukurierendem Gesundheitsschaden)
Wenn du an einer Hochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben bist, stehst du unter dem Versicherungsschutz der UK Nord. Du bist dort automatisch versichert und musst keine Beiträge zahlen. Die Versicherungsprämien trägt der Landeshaushalt.
Versicherungsschutz besteht, wenn sich die Tätigkeit auf das Studium bezieht und im organisatorischen Verantwortungsbereich (räumlich und zeitlich) der Hochschule erfolgt.
Studierende sind versichert
- auf den direkten Wegen von und zur Hochschule,
- beim Besuch von studienbezogenen Veranstaltungen wie Kursen, Vorlesungen, Seminaren oder Laborpraktika der Hochschule,
- auf Exkursionen und Studienfahrten,
- bei studienbezogenen Forschungs- und Einzeltätigkeiten,
- während des Hochschulsports,
- bei praktischen Tätigkeiten im Rahmen von Abschluss- und Doktorarbeiten sowie
- beim Besuch der Hochschulbibliothek.
Seit kurzem bist du auch bei universitären Pflichtarbeiten außerhalb der Hochschule voll versichert. Z.B. wenn etwa bestimmte Teile deiner Abschlussarbeit an der Hochschule nicht möglich, aber als Teil der Prüfungsleistung notwendig und mit der Hochschule abgesprochen sind.
Wichtige Tipps
Unfall melden
Wenn du einen Arbeits- oder Wegeunfall hattest, so melde dich umgehend bei der UK-Nord. Dies geht auch digital.
Unterlagen sichern
Wenn du dich verletzt hast, so hebe eine Kopie der Unfallanzeige auf. Auch Röntgenbilder, Laborbefunde und Arztbriefe solltest du aufbewahren.
Ärzte informieren
Teile deinem/r behandelnden Ärzt*in mit, wenn der Unfall in der Hochschule bzw. auf dem Hin- oder Heimweg passiert ist.
Folgekosten
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt lebenslänglich für die Folgen eines Unfalls auf.
Weitere Informationen und Beratung erhältst du bei der UK-Nord.
Wenn du über 25 Jahre alt bist und Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bist, zahlst du neben deinem Krankenversicherungsbeitrag auch immer deinen gesetzlich festgelegten Pflegeversicherungsbeitrag mit. Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit und umfasst häusliche und stationäre Pflegeleistungen.
Menschen sind pflegebedürftig, wenn sie aufgrund körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingter Belastungen in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten eingeschränkt und deshalb auf Hilfe Dritter angewiesen sind. Die Einschränkungen müssen in der Regel mindestens 6 Monate andauern (§ 14 Abs. 1 SGB XI). 5 Pflegegrade geben den Unterstützungsbedarf an. Je nach Pflegegrad variieren die Pflege- oder Geldleistungen.
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn sie ihre Pflegebedürftigkeit nachweisen.
Weitere Informationen findest du beim Deutschen Studierendenwerk.
Die Arbeitslosenversicherung beinhaltet Leistungen
- zum Arbeitslosengeld, dem Lohnersatz während der Arbeitslosigkeit,
- zur Beruflichen Rehabilitation und
- Zur Unterstützung bei der Aufnahme von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen.
Studierende müssen grundsätzlich nicht versichert sein. Das gilt jedoch nur, solange du keine Beschäftigung als Arbeitnehmer*in ausübst und somit deine Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Informiere dich hierzu gerne auf unser Seite zum Jobben im Studium.
Ausnahme ist das Duale Studium: Hier besteht in der Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht. Studierende werden den Beschäftigten in der Berufsausbildung gleichgesetzt.
Die Haftpflichtversicherung gehört nicht zum Sozialversicherungssystem, du bist also nicht automatisch versichert und haftest selbst für Personen- und Sachschäden, die du verursachst.
Die Hochschulen verfügen über keine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch Studierende absichert. Ebenso erfolgt keine Haftungsfreistellung durch die Hochschule. Wir empfehlen dir dringend, eine Haftpflichtversicherung für die gesamte Studienzeit abzuschließen, sofern du nicht bereits über die elterliche Haftpflichtversicherung abgesichert bist. Bei Ableistung eines Auslandssemesters solltest du dich bei der Versicherung erkundigen, ob der Versicherungsschutz auch ein Studium im Ausland erfasst. Ein Anruf bei der Versicherung deiner Eltern gibt dir Gewissheit.
Ansprechpersonen
Flensburg: beratung.fl@studentenwerk.sh