Versicherungen
Für Studierende sind besonders die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung relevant. Was du alles rund um diese Themen wissen musst, erfährst du hier. Wenn du Fragen hast oder weitere Informationen benötigst, kannst du dich vor Ort an unsere Beratung für studentisches Leben wenden.
Beim Jobben besteht mittlerweile immer (einzige Ausnahme ist die kurzfristige Beschäftigung) die Rentenversicherungspflicht.
In der geringfügigen Beschäftigung beträgt der Rentenbeitrag 3,6 Prozent des Bruttolohns, in der Gleitzone steigen die Beiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach und nach bis auf 9,35 Prozent und sind dann genauso hoch wie die Beiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mehr als 1300 Monatseinkommen.
Als geringfügig Beschäftigte/r kannst du dich allerdings von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und so den Lohn komplett ausgezahlt bekommen. Den Antrag findest du online unter Minijob-Zentrale.
Um sich an einer Hochschule einschreiben zu können, musst du krankenversichert sein und eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Diese sogenannte Versicherungspflicht endet, wenn du mindestens 30 Jahre alt bist.
Du bist gesetzlich versichert…
Bis einschließlich 24 Jahre
- Familienversicherung: kostenfrei über die Eltern
- Jobben: unbegrenzte Stundenanzahl; max. 470 € netto bzw. 450 € aus Minijob/ Monat, sonst Studierendentarif
25 bis 29 Jahre
- ggf. verlängerte Familienversicherung
- Verlängerung um max. 12 Monate möglich bei geleistetem Wehrdienst oder einen anderen gesetzlichen Freiwilligendienst (BFD, FSJ, …).
- Kinder mit Behinderung werden solange in die Familienversicherung aufgenommen, wie sie aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können.
- Studierendentarif: ca. 102 €/ Monat + Zusatzbeitrag
- Jobben: keine Einkommensgrenze; max. 20 Stunden/ Woche, außer du jobbst hauptsächlich am Abend, Wochenende, in den Semesterferien. Wenn du mehr arbeitest, dann sprich mit deiner Versicherung, ob du weiterhin im Studierendentarif versichert sein kannst.
Ab 30 Jahre
- ggf. verlängerter Studierendentarif: ca. 97 €/ Monat + Zusatzbeitrag
- Die Versicherung entscheidet nach Einzelfall über eine Verlängerung. Mögliche Gründe: persönliche Gründe (Erkrankung, Behinderung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung); Pflege von Angehörigen; FSJ, FÖJ, BFD, Wehr-/ Zivildienst; Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg; Mitarbeit in Hochschulgremien (AStA, etc.)
- Freiwillige Krankenversicherung: ca. 153 €/ Monat + Zusatzbeitrag
- Nach dem Studierendentarif wirst du automatisch freiwillig versichert. Möchtest du das nicht, kannst du fristgerecht einen Antrag stellen. Für eine freiwillige Versicherung müssen aber gewisse Voraussetzungen erfüllt sein: Unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Versicherung muss eine Familienversicherung oder eine Mitgliedschaft von mindestens zwölf Monaten bestanden haben oder in den letzten fünf Jahren eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten nachgewiesen werden.
- Jobben: unbegrenzte Stundenanzahl; max. ca. 1097 €/ Monat, sonst höherer Versicherungsbeitrag
Du bist privat versichert…
- Du kannst bei der Einschreibung in den Studierendentarif der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln oder
Du kannst dich innerhalb von drei Monaten nach Einschreibung von der Versicherungspflicht befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben. Das könnte für dich in Frage kommen, wenn deine Eltern Beamte oder selbständig sind. Wenn du im Krankheitsfall über deine Eltern Beihilfe erhältst, bedenke bitte, dass die Beihilfeberechtigung mit dem 25. Lebensjahr endet (Ende des Kindergeldbezugs) und eine vollständige Absicherung durch eine private Krankenversicherung nötig wird. Das kann je nach Tarif deutlich teurer sein als die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende. Aber Vorsicht! Die Befreiung ist für die Dauer des Studiums eine endgültige Entscheidung, sie kann nicht rückgängig gemacht werden! Du bleibst so lange privat versichert, bis du nach dem Studium einen versicherungspflichtigen Job annimmst. Vor der Befreiung solltest du dich auf jeden Fall ausführlich von einer gesetzlichen Krankenversicherung beraten lassen!