Wohnen FAQ
Bin ich wohnberechtigt?
In die Wohnheime des Studentenwerks SH werden nur Studierende aufgenommen, die an einer Hochschule im Land Schleswig-Holstein immatrikuliert sind. Näheres regeln unsere Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien.
Die Studierenden folgender Hochschulen sind berechtigt, einen Antrag auf einen Wohnheimplatz zu stellen:
·Europa-Universität Flensburg
·Hochschule Flensburg
·Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
·Fachhochschule Kiel ( sowie der Fachbereich Agrarwirtschaft in Rendsburg/Osterrönfeld)
·Muthesius Kunsthochschule, Kiel
·Universität zu Lübeck
·Technische Hochschule Lübeck
·Musikhochschule Lübeck
·Fachhochschule Westküste, Heide
·Fachhochschule Wedel.
Eine Studienbescheinigung ist für eine Bewerbung noch nicht erforderlich. Diese kannst du auch später per Upload über die Webseite einreichen.
- Teilnehmende von Vorkursen
- Promotionsstudierende / PhD
- Post Doc´s
- wissenschaftliche Mitarbeitende
- Mitarbeitende an Instituten der Universität oder Hochschule
- Auszubildende
- Schüler:innen sowie Schüler:innen der VHS
- Studierende der FHVD
- Studierende, die gleichzeitig Assistent:in, Referendar:in, Volontär:in oder dergleichen oder die überwiegend berufstätig sind.
Unsere Mietbedingungen findest du in diesem PDF
Wohnheimzimmer
- Einzelzimmer möbliert; Dusche/WC & Küche auf dem Flur
- Einzelzimmer in WG möbliert / unmöbliert (vereinzelt barrierefrei)
- Apartment möbliert mit Dusche/WC; Küche auf dem Flur (vereinzelt barrierefrei)
- Apartment möbliert / unmöbliert mit Dusche/WC + Pantry-Küche (vereinzelt barrierefrei)
- Wohnungen möbliert / unmöbliert für Eltern mit Kind / Paare
Diese Zimmer sind komplett leer. In einigen Fällen gehört ein Kleiderschrank zur Ausstattung, dann steht es jedoch in deinem Mietvertrag.
Zur Standardmöblierung gehören: Bett mit Matratze, Kleiderschrank, Schreibtisch mit Stuhl, Rollcontainer, Regal.
Küchen- und Reinigungsutensilien musst du selbst mitbringen.
Bettwäsche bitte ebenfalls mitbringen.
Wir haben nicht die Möglichkeit, Möbel einzulagern, die du nicht nutzen möchtest.
Auf Anfrage können wir einfache Grundrisse per E-Mail senden.
Ja, in unseren Wohnheimen steht dir leistungsstarkes und schnelles Internet zur Verfügung. Es ist in der Miete mit inbegriffen.
Ja, ob jedoch dein Zimmer im Wohnheim als einzelne Wohnung zählt oder ob du mit deinen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern eine gemeinsame Wohnung anmelden kannst, ist von Wohnheim zu Wohnheim unterschiedlich. Auf der Webseite zum Rundfunkbeitrag kannst du dich informieren. Außerdem gibt es erste Infos in einem Factsheet in deutscher und in englischer Sprache.
Um für ein angenehmes Miteinander zu sorgen, müssen sich alle Bewohnerinnen und Bewohner an die Hausordnung unserer Wohnheime halten.
Bewerbung
Bewerben kannst du dich über den Online-Antrag. Beachte die darauffolgende E-Mail und bestätige den Link, um die Bewerbung abzuschließen. Die Abgabe deiner Bewerbung sichert nicht gleichzeitig auch einen Wohnheimplatz.
Du kannst dich auch über ein Papierformular für einen Wohnheimplatz bewerben. Bitte nutze den Antrag für einen Wohnheimplatz dazu.
Bitte bewirb dich für das folgende Wintersemester bis zum 15. Juli, für das folgende Sommersemester bis zum 15. Januar. Dies sind keine Ausschlussfristen; man kann sich also grundsätzlich immer für einen Wohnheimplatz bewerben
Im Sommersemester sind die Chancen größer als im Wintersemester, da im Winter mehr Studiengänge beginnen, weshalb es dann auch wesentlich mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt. Erfahrungsgemäß können wir im Winter nicht allen Studierenden ein Zimmer anbieten. Prognosen sind schwierig, da sich die Zahl der Studierenden von Semester zu Semester ändert, momentan in der Regel nach oben.
Es greift wieder das allgemeine Losverfahren.
Ablauf Bewerbungsverfahren
Frühestens sechs Wochen vor dem 1. März oder dem 1. September – danach laufend bis zum Ende des Semesters. Sobald ein Wohnplatz für dich zur Verfügung steht, erhältst du ein Angebot per E-Mail. Um sicherzustellen, dass dich unsere Nachrichten erreichen, füge uns als sicheren Absender zu deinem E-Mail-Konto hinzu.
Solltest du aufgrund fehlender freier Wohnheimplätze kein Angebot erhalten, verbleibt deine Bewerbung für das laufende Semester auf der Bewerbungsliste, daher werden keine Absagen verschickt. In regelmäßigem Abstand senden wir eine E-Mail zur Überprüfung der Aktualität der Bewerbung. Nach Ablauf des Semesters ist eine erneute Bewerbung erforderlich.
In diesem Fall den Vertrag nicht vorab unterzeichnen und unbedingt bei der Wohnheimverwaltung des Studentenwerks SH anrufen oder eine E-Mail senden, um sich zurückstellen zu lassen. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden dann vorrangig behandelt, wenn sie die Zusage der Hochschule erhalten haben und sich dann wieder bei der Wohnheimverwaltung melden.
Manchmal kündigen Studierende das Zimmer kurz nach dem Einzug wieder, da sie eine Zusage ihrer bevorzugten Hochschule andernorts im Nachrückverfahren erhalten oder mit Freunden bzw. Freundinnen eine WG oder eine eigene Wohnung gefunden haben. Ebenso gibt es Studienabbrecherinnen und -abbrecher, die die Zimmer nicht länger bewohnen dürfen. Daher besteht immer die Chance, nachzurücken.
Auch für die Warteliste vergibt das EDV-Programm Punkte, wonach wiederum gelost wird. Aber auch hier können die Bearbeiterinnen und Bearbeiter individuelle Wünsche berücksichtigen. Sollte der Hauptwunsch nicht erfüllt werden können, suchen sie eine Alternative.
Einzug
Nein, das ist leider nicht möglich.
Nach Abschluss des Vertrages senden wir dir alle wichtigen Informationen zum Einzug sowie die Kontaktdaten der Hausmeisterei zu, damit ein Termin abgestimmt werden kann
Miete und Kaution
Hauptvermietungsbeginn ist der 1. März und der 1. September, da die Laufzeit des Vertrages mindestens 1 Semester beträgt und dann jeweils mit Ablauf des Februars oder Augusts endet. So sind die Zimmer ohne Mietausfall durchgehend vermietet und können zu günstigen Preisen angeboten werden.
Die Miete ist immer am dritten Werktag des Monats fällig.
Wir bieten zwei Möglichkeiten an:
- Abbuchung per SEPA-Lastschrift (innerhalb der EU, nach Rücksprache mit der Bank)
- Überweisung
Die Kaution beträgt für Zimmer und Apartments 350 €, für Wohnungen 400 € und wird nicht verzinst.
Bitte überweise deine Miete und/oder Kaution an:
Studentenwerk Schleswig-Holstein
IBAN: DE73 2105 0170 1003 6690 98
BIC: NOLADE21KIE
Förde Sparkasse
Bitte gib im Verwendungszweck deine Mietnummer an.
Die Bearbeitungszeit für Kautionsrückzahlungen beträgt ab Mietvertragsende circa vier bis sechs Wochen. Die Kaution wird ohne gesonderte Benachrichtigung auf dein Konto zurück überwiesen.
Sollte uns deine Kontoverbindung nicht bekannt sein, teile sie uns bitte rechtzeitig mit.
Wenn die Kaution nicht von dir selbst überwiesen wurde, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Einzahlerin bzw. des Einzahlers, damit wir die Kaution an dich zurück überweisen können.
Wende dich bitte rechtzeitig an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mietbuchhaltung. Du erreichst sie per E-Mail an mietbuchhaltung@studentenwerk.sh.
Wenn du finanzielle Schwierigkeiten hast, kannst du dich an unsere Beratung wenden. Auf unserer Webseite stellen wir dir außerdem viele Informationen rund um das Thema Studienfinanzierung zur Verfügung.
Unsere Kolleginnen und Kollegen aus der Mietbuchhaltung sind deine richtigen Ansprechpersonen. Du erreichst sie per E-Mail an mietbuchhaltung@studentenwerk.sh.
Versicherung
Nein, bitte schließe selbst oder über deine Eltern eine Haftpflicht- und Hausratversicherung ab.
Zusammenleben
Für neue Bewohnerinnen und Bewohner gibt es den Flyer Neu im Wohnheim, der dir Informationen zum Zusammenleben gibt.
Außerdem erfährst du in unserem Kommunikationsguide, wie du die Kommunikation mit deinen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern gestalten kannst.
Abschließend haben wir noch einen Putzplan, den du in deiner Wohngemeinschaft nutzen kannst.
Die Vergabe unserer Wohnheimzimmer erfolgt nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Unsere WGs sind daher hinsichtlich des Geschlechtes, Alters und auch der Nationalität vielfältig gemischt. Dies ist uns sehr wichtig, insbesondere auch um die Entwicklung sozialer Kompetenzen und den kulturellen Austausch untereinander zu fördern. Der/Die Bewerber:in hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der WGs.
Umzug
Als Mieterin bzw. Mieter in einem unserer Wohnheime hast du grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb unserer Wohnheime umzuziehen. Lies dazu bitte §9 der Allgemeinen Mietbedingungen und nutze folgendenden Antrag.
Kündigung
Unsere Mietverträge können fristgerecht, aber auch vorzeitig, beendet werden. Lies hierzu bitte §7 der Allgemeinen Mietbedingungen und nutze folgenden Antrag Kündigungsformular.
Schadenmeldung
Eine Reparatur der Schäden kann nur mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular Schadenmeldung beauftragt werden. Dieses kannst du in die Briefkästen der Hausmeisterinnen und Hausmeister einwerfen oder in deren Sprechstunde vorbeibringen.
Solltest du in deinem Zimmer oder deiner Wohnung einen Ungezieferbefall bemerken, dann wende dich schnellstmöglich bei deiner*m Hausmeister*in oder alternativ bei der Wohnheinmverwaltung über wohnen@studentenwerk.sh.
Es ist sehr wichtig, dass ihr uns einen Befall schnellstmöglich meldet, denn nur dann können wir handeln.
Bitte achtet besonders bei gebrauchten Möbeln oder Kleidung, die ihr kauft, ob sich dort Bettwanzen befinden.
Brandschutz
In der Brandschutzverordnung findest du Hinweise, wie du dich im Brandfall verhalten sollst. Wichtig: Nicht jedes Löschmittel ist in jedem Wohnheim verfügbar.
Auszug
Bitte vereinbare mit der Hausmeisterin bzw. dem Hausmeister mindestens eine Woche vor dem Auszug einen Termin für den Auszug. Auszüge sind nur möglich: Mo–Fr: 08.00–13.00 Uhr
Mitgebrachte Gegenstände müssen aus allen Räumen entfernt werden, alle Räume müssen gründlich gereinigt werden, auch Küchen, Bäder und Gemeinschaftsräume.
- Fenster und Rahmen innen und außen reinigen
- Küchenzeile inkl. Backofen und Kühlschrank reinigen
- Eisfächer abtauen, Kühlschränke reinigen (in Einzelapartments)
- Fußboden fegen und mit Reinigungsmittel nass wischen
- Schrank auswischen und Bettkasten reinigen
- Vorhänge, wenn vorhanden, waschen (direkt nach dem Schleudern aufhängen)
- Türen reinigen
- alle Schranktüren und Schubladen müssen geöffnet sein
- Badezimmer inkl. Toilette und Dusche reinigen
Schlüsselübergabe/Kaution
Bitte übergib die Schlüssel komplett mit Anhänger und hinterlasse deine neue Adresse und ggf. Bankdaten für die Kaution.
Sollten alle Punkte ordentlich erledigt sein und auch keine Mietrückstände bestehen, wird die Kaution ca. sechs Wochen nach Vertragsende automatisch auf dein Konto überwiesen.
Wohnheimtutorinnen/Wohnheimtutoren
Unsere internationalen Wohnheimtutorinnen und -tutoren sind Studierende, die Auslandserfahrungen haben, in der Regel mehrere Sprachen sprechen und schon länger in Schleswig-Holstein leben. Sie sind Ansprechpersonen für alle internationalen Studierenden, die im Wohnheim wohnen.
Wenn du…
Fragen rund um das Leben im Wohnheim und den Alltag in Deutschland hast,
nicht weißt, zu wem du bei speziellen Fragen gehen kannst,
schwierige Situationen erlebt hast oder dich unwohl in Deutschland fühlst,
wenn du gerne Kontakt zu anderen möchtest,
und, und, und
...dann helfen dir die Tutorinnen und Tutoren gerne weiter.
Außerdem organisieren die Tutorinnen und Tutoren verschiedene Veranstaltungen für internationale und deutsche Studierende (zum Beispiel: Begrüßungsfrühstück, Spieleabende, interkulturelle Partys, ...).
Du kannst die Tutorinnen und Tutoren per E-Mail und Telefon erreichen.
Die Kontaktdaten findest du über unsere Kontaktdatenbank. Du kannst die Wohnheimtutorinnen und -tutoren natürlich auch persönlich im Wohnheim ansprechen.
Online-Sprechstunde der Internationalen Tutorinnen/Tutoren: jeden Montag, 18.00–19.00 Uhr, über Zoom. Meeting-ID: 994 6405 8970 Passwort: 074477
Die Tutorinnen und Tutoren beantworten deine Fragen zum Leben im Wohnheim und in Deutschland.