Sanierungsstau in den Mensen des Studentenwerks SH
„Achtung“ heißt es seit ein paar Jahren immer wieder, wenn es um unsere Hochschulgastronomie geht. Sei es, weil wir Mensen oder Cafeterien zeitweise schließen, Sitzplätze reduzieren oder unsere Gerichte auf Einweggeschirr servieren müssen. Grund dafür sind wiederholt auftretende technische Defekte oder andere Mängel in unseren gastronomischen Einrichtungen.
Das Studentenwerk SH betreibt in Schleswig-Holstein neun Mensen, zehn Cafeterien sowie sechs Café Lounges. Die Gebäude gehören allerdings nicht uns, sondern den jeweiligen Hochschulen bzw. dem Land Schleswig-Holstein, und sind uns nur zur Nutzung überlassen. Bewirtschaftet werden sie im Auftrag des Landes vom Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH).
Der überwiegende Teil dieser Gebäude ist über dreißig bis vierzig Jahre alt und wurde nie umfassend saniert. Die Geräte, die den Teams vor Ort zur Verfügung stehen, entsprechen teilweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, sind nicht auf unsere Gästezahlen ausgelegt und laufen seit vielen Jahren über der Belastungsgrenze. Dass es nun immer häufiger zu Ausfällen oder Problemen kommt, ist also naheliegend.
Über viele Jahre hat sich ein Sanierungsstau aufgebaut, da keine Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ergriffen wurden. Einzelne Maßnahmen umzusetzen, ist äußerst kompliziert, da die jeweiligen Hochschulen, die GM.SH und die Ministerien gemeinsam diese Maßnahmen abstimmen und umsetzen müssen. Das Studentenwerk bemüht sich in den letzten zehn Jahren mit aller Kraft auf politischer Ebene, dass Gelder für die Sanierungen bereitgestellt werden.
Als Studentenwerk SH ist es unsere Aufgabe, mit den uns zur Verfügung stehenden Geldern, die Studierenden zu unterstützen. Wir ermöglichen es, günstig auf und in der Nähe des Campus zu essen und zu wohnen. Wir betreuen Studierendenkinder und beraten bei den unterschiedlichsten Fragestellungen. Im Gegensatz dazu ist es nicht unsere Aufgabe, Gebäudesanierungen zu finanzieren. Die Finanzierung erfolgt gemäß Gesetz durch das Land Schleswig-Holstein, das aktuell leider nur über begrenzte Mittel verfügt. Deshalb wird jede geplante Maßnahme vom Land vorher sehr genau geprüft.
Aktuell stellt das Land jährlich rund 850.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen in den gastronomischen Einrichtungen zur Verfügung. Das Budget macht es möglich, erste Maßnahmen anzustoßen. Es deckt aber nur einen Bruchteil ab. Für umfangreichere Projekte muss das Land Schleswig-Holstein mehr Geld zur Verfügung stellen.
Für alle Liegenschaften finden vierteljährlich Besprechungen mit allen Beteiligten statt, um Bedarfe in den Einrichtungen zu erkennen und nötige Schritte einzuleiten, so dass der Stau an Maßnahmen nicht weiter anwächst.