BAföG-Weiterförderungsantrag stellen nicht vergessen
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks SH erinnert alle BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger daran, jetzt ihren im Wesentlichen vollständigen Weiterförderungsantrag zu stellen. Nur so kann das Studentenwerk eine unterbrechungsfreie BAföG-Zahlung gewährleisten.
Der BAföG-Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate, also zwei Semester. Insofern das Studium weitergeht, müssen die Studierenden danach einen neuen Weiterförderungsantrag stellen. Dies werde leider häufig versäumt oder der Antrag unvollständig abgeschickt, berichtet Normen Laars, kommissarischer Leiter des Amts für Ausbildungsförderung. „Nur wer seinen Antrag auf Weiterförderung – im Wesentlichen vollständig – zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums bei uns einreicht, hat einen Anspruch auf nahtlose Weiterförderung.“
Das bedeutet für alle, deren Förderungsbeginn im Wintersemester war, dass sie spätestens Ende Juni (Fachhochschulen) bzw. Ende Juli (Universitäten) ihren Weiterförderungsantrag stellen müssen. „Wir empfehlen hierfür die Online-Plattform bafoeg-digital.de. Dies geht auch, wenn der vorherige Antrag auf Papier gestellt wurde“, so Normen Laars. Vorteil des Online-Antrags sei die einfachere Bearbeitung. Außerdem biete die Plattform Hilfe beim Ausfüllen und prüfe, ob der Antrag korrekt sei und alle wichtigen Nachweise enthalte. „Nachweise wie die Studienbescheinigung können auch später nachgereicht werden, Hauptsache der Weiterförderungsantrag ist erst einmal gestellt.“
Weitere Informationen rund um das Thema BAföG, einen umfangreichen FAQ-Bereich sowie Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Studierende auf der Website des Studentenwerks www.studentenwerk.sh.
Tipp: Unter www.studentenwerk.sh/de/bafoeg-newsletteranmeldung können sich BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger für den Newsletter des Amts für Ausbildungsförderung anmelden und verpassen so keine Fristen mehr.
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