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Presse

29. BAföG-Novelle: „Der große Wurf bleibt aus.“

Eine Studentin sitzt an einem Laptop und stellt einen digitalen BAföG-Antrag.

Am gestrigen Mittwoch, den 6. März 2024, beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf der 29. BAföG-Novelle. Normen Laars vom Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks SH sieht leichte Verbesserungen, insgesamt sei die Novelle jedoch zu kurz gedacht.

Ab dem kommenden Wintersemester sollen die BAföG-Freibeträge um fünf Prozent sowie die Sozialpauschalen angehoben werden. Zudem sind die Einführung einer Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro für Studierende aus dem Sozialleistungsbezug sowie die Anhebung der Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge geplant.

Darüber hinaus sollen künftig Minijobs in Höhe von 556 Euro ohne Abzüge möglich sein. Für Studierende soll es außerdem einfacher werden, das Studienfach zu wechseln oder ein Semester länger zu studieren, ohne auf die Förderung verzichten zu müssen.

Pauschal erhöht werden soll das Bafög allerdings nicht. Auch beinhaltet der Entwurf, dass die monatliche BAföG-Rückzahlungsrate um 20 Euro von 130 Euro auf 150 Euro steigt. Gleichzeitig steigt die maximale Rückzahlung bei der Restschuldbefreiung nach 77 Monaten von 10.010 Euro auf 11.550 Euro – also um über 15 Prozent.

„Durch die geplanten Neuerungen haben grundsätzlich wieder mehr Studierende Anspruch auf finanzielle Unterstützung, doch der große Wurf bleibt aus“, sagt Normen Laars, Leiter des Amts für Ausbildungsförderung in Kiel. Er kritisiert, dass die Bedarfssätze nicht erhöht und an die Lebenswirklichkeit der Studierenden angepasst werden sollen. „Das ist angesichts stark gestiegener Preise für Lebensmittel und Mieten ein Fauxpas.“ Von der BAföG-Wohnkostenpauschale in Höhe von 360 Euro könne man sich kaum noch ein WG-Zimmer leisten.

Auch sei es für Normen Laars völlig unverständlich, dass der Rückzahlungsbetrag erhöht werden soll. „Im Koalitionsvertrag ist eine Absenkung des Darlehensanteils versprochen worden – und nun tritt voraussichtlich genau das Gegenteil ein.“

Dass weiterhin keine Verwaltungsvereinfachung für die Antragstellenden sowie die Sachbearbeitung in Sicht ist, enttäuscht den Amtsleiter ebenfalls. Im Zuge der Reform solle lediglich die Zustimmung des Bundesrates (der Länderseite) bei der BAföG-Formblatt-Verwaltungsvorschrift abgeschafft werden. „Das ist ausschließlich eine Vereinfachung für das Bildungsministerium, für die Studierenden und uns bleibt das Verfahren Bürokratie pur. Alles in allem ist die 29. BAföG-Novelle zu kurz gedacht.“

Nach dem Kabinettsbeschluss kann der Bundestag noch Änderungen an der Bafög-Reform vornehmen. Normen Laars hofft, dass die Abgeordneten das tun. Der Amtsleiter wünscht sich eine umfassende BAföG-Strukturreform mit einem automatischen Inflationsausgleich sowie einer Vereinfachung und Volldigitalisierung der Antragstellung. „Noch müssen wir die online eingereichten Bafög-Anträge mühselig ausdrucken“, erklärt er. „Das kostet nicht nur Zeit, sondern passt auch nicht zu unserem Verständnis von Nachhaltigkeit.“ Nicht zuletzt müsse das Amt im Sinne einer schnelleren Antragsbearbeitung personell besser ausgestattet werden – insbesondere vor dem Hintergrund, dass nun auch noch die Bearbeitung der Studienstarthilfe hinzukommen soll.

Positiv bewertet Normen Laars die kürzlich vom Bildungsministerium neu eingeführte BAföG-Digital-App, mit der Studierende ihre Nachweise hochladen, an das Amt senden sowie den Status des Antrags einsehen können. Die App beinhaltet zusätzlich den neuen BAföG-Rechner. Mit ihm kann der Anspruch auf die Ausbildungsförderung ermittelt werden. Der Rechner steht auch im Browser unter www.bafoeg-digital.de zu Verfügung. „Wer auf Nummer Sicher gehen will, kommt einfach direkt zu uns in die Beratung“, sagt Normen Laars. Ein Termin kann online unter „www.studentenwerk.sh >> Finanzen >> BAföG >> Beratungstermin vereinbaren“ gebucht werden.

Medien

Ein Mann mit hellen Haaren und einem blauen Sakko schaut in die Kamera.
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Normen Laars
Leitung Amt für Ausbildungsförderung
Eine Studentin sitzt an einem Laptop und stellt einen digitalen BAföG-Antrag.
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Über die Plattform Bafoeg-digital.de können Studierende Ausbildungsförderung zwar digital beantragen. Trotzdem müssen die Anträge danach von den Sachbearbeiter*innen ausgedruckt werden.
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