Weiterförderung für BAföG jetzt beantragen
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks SH weist alle BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger darauf hin, ihren Antrag auf Weiterförderung zeitnah einzureichen, um eine lückenlose BAföG-Zahlung sicherzustellen.
Der BAföG-Bewilligungszeitraum umfasst in der Regel zwölf Monate, also zwei Semester. Wenn das Studium fortgesetzt wird, ist nach Ablauf dieses Zeitraums ein neuer Antrag auf Weiterförderung erforderlich. Leider wird dies häufig vergessen oder der Antrag unvollständig eingereicht, berichtet Normen Laars, Leiter des Amts für Ausbildungsförderung. „Wer seinen Antrag auf Weiterförderung – im Wesentlichen vollständig – mindestens zwei Monate vor Ende des letzten Bewilligungszeitraums bei uns einreicht, kann eine unterbrechungsfreie Förderung erwarten.“
Für Studierende, deren Förderung im Sommersemester begonnen hat, gilt: Der Antrag muss spätestens bis Ende Dezember (Fachhochschulen) bzw. Ende Januar (Universitäten) eingereicht werden. „Wir empfehlen, den Antrag über die Online-Plattform bafoeg-digital.de zu stellen – auch wenn der ursprüngliche Antrag auf Papier eingereicht wurde“, erklärt Normen Laars. Der Vorteil des digitalen Antragsprozesses liegt in der einfacheren Bearbeitung. Die Plattform unterstützt beim Ausfüllen und prüft, ob der Antrag vollständig und korrekt ist. Wichtige Nachweise wie die Studienbescheinigung können auch nachgereicht werden. Entscheidend ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Studierende finden weitere Informationen zum Thema BAföG, ein umfassendes FAQ sowie Kontaktdaten und Sprechzeiten auf der Website des Studentenwerks unter www.studentenwerk.sh.
Tipp: BAföG-Empfänger*innen können sich unter www.studentenwerk.sh/de/bafoeg-newsletteranmeldung für den Newsletter des Amts für Ausbildungsförderung anmelden und werden so rechtzeitig an alle wichtigen Fristen erinnert.
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