Verwaltungskostenbeitrag: Studentenwerk SH wird Anlaufstelle für Härtefall-Erstattung
Zum Sommersemester 2026 wird für Studierende an staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 60 Euro eingeführt – flankiert durch ein soziales Sicherheitsnetz. Um Studierende in finanziellen Notlagen gezielt zu entlasten, ist eine Härtefall-Erstattung vorgesehen. Die Umsetzung und Abwicklung erfolgt durch das Studentenwerk SH in enger Abstimmung mit dem Land.
Mit dem Verwaltungskostenbeitrag geht Schleswig-Holstein einen Weg, den viele Bundesländer bereits eingeschlagen haben. Schleswig-Holstein schafft jedoch einen eigenen Härtefallfonds, der Studierende in unvorhergesehenen finanziellen Notlagen entlastet. Damit soll sichtbar werden: Sorgen und Unsicherheiten rund um die zusätzliche Zahlung werden ernst genommen, und Unterstützung ist dort möglich, wo eine akute Krise die Fortsetzung des Studiums gefährden könnte.
Härtefälle können aus unterschiedlichen Gründen entstehen, etwa durch Jobverlust, Erkrankung oder andere unvorhersehbare Ereignisse. In anerkannten Notlagen wird der Verwaltungskostenbeitrag über den Härtefallfonds des Landes erstattet.
„Der Verwaltungskostenbeitrag dient der verlässlichen Sicherung wichtiger Serviceleistungen an unseren Hochschulen. Zugleich braucht es eine soziale Absicherung für Studierende in schwierigen Lebenslagen. Genau dafür schaffen wir diese verlässliche und unkomplizierte Unterstützung“, sagt Staatssekretär Guido Wendt, Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
Studierende an Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks SH stellen den Antrag künftig digital über ein Antragsportal der Beratung Studentisches Leben. Voraussetzung ist eine zuvor bewilligte anerkannte Notfallhilfe, etwa durch das Studentenwerk, ASten, Glaubensgemeinschaften oder die Diakonie Stiftung Schleswig-Holstein.
„Als zentrale Einrichtung zur Unterstützung von Studierenden haben wir die Einführung des Verwaltungskostenbeitrags angesichts möglicher zusätzlicher Belastungen mit Sorge verfolgt“, sagt Susann Schrader, Geschäftsführerin des Studentenwerks SH. „Ich begrüße daher ausdrücklich, dass es nun eine Härtefallregelung für Studierende in einer Notlage geben wird. Sie trägt dazu bei, dass die 60 Euro im Einzelfall nicht zur Hürde werden – und dass die Chance auf ein Studium in Schleswig-Holstein für alle jungen Menschen offenbleibt.“
Der Verwaltungskostenbeitrag wird erstmals zum Sommersemester 2026 fällig; entsprechend ist eine Erstattung erstmals für dieses Semester möglich. Anträge können während des Semesters gestellt werden, spätestens 14 Tage nach dessen Ende, für das die Notfallhilfe bewilligt wurde. Das Antragsportal der Beratung Studentisches Leben des Studentenwerks SH steht ab dem 1. Februar 2026 bereit; dort erhalten Studierende auch Orientierung, welche Unterlagen erforderlich sind und wie der Ablauf funktioniert.
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