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Kohle

Max (24), Student, und Saskia (18), Gymnasiastin, beide auswärts wohnend, Eltern geschieden

Eine junge Frau umarmt einen jungen Mann. Beide schauen in die Kamera.

Max (24) studiert Elektrotechnik an der Technischen Hochschule Lübeck. Er hat gemeinsam mit Kommilitonen eine Wohnung gemietet. Seine Schwester Saskia (18) besucht die 12. Klasse eines Gymnasiums. Sie wohnt bei den Großeltern, weil das Gymnasium von den Wohnungen der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist. Die Eltern von Max und Saskia sind seit mehreren Jahren geschieden, beide als Arbeitnehmer tätig und beziehen für jeweils eines ihrer Kinder Kindergeld. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 37.350 Euro, die Mutter von 26.500 Euro. Vater und Mutter zahlen jeweils in eine „Riester-Rente“ ein. Max und Saskia sind beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert.

Max erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 795 Euro, davon 397,50 Euro als Zuschuss und 397,50 Euro als zinsloses Darlehen. Saskia erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 606 Euro als Zuschuss.

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