Härtefallfonds für einen Zuschuss zum Verwaltungskostenbeitrag
Studierende können aus unterschiedlichen Gründen in unvorhergesehene finanzielle Notlagen (Härtefälle) geraten: durch plötzlichen Jobverlust, Erkrankung oder einen Unfall oder wenn die Eltern den Unterhalt nicht mehr bezahlen.
Die Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags stellt für diese Betroffenen eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Damit Studierende in Härtefällen finanzielle Unterstützung erfahren und ihr Studium fortsetzen können, kann ihnen ein Zuschuss zum Verwaltungskostenbeitrag gewährt werden. Dafür steht ein Härtefallfonds zur Verfügung.
Wie viel?
- Zuschuss in Höhe des Verwaltungskostenbeitrages, aktuell 60 €
Für wen?
- Du bist an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerk SH eingeschrieben UND
- Du befindest dich in einer finanziellen Notlage und hast deshalb eine Notfallhilfe zur Überwindung der Notlage erhalten.
Notfallhilfen, die dazu zählen, sind:- das Härtefalldarlehen des Studentenwerk SH
- die Kostenerstattungen, -befreiungen und -Unterstützungsleistungen für den Semesterbeitrag oder das Semesterticket durch die ASten bzw. STuPas der Hochschulen (Härtefallregelungen)
- die Notfallhilfen der Glaubensgemeinschaften, z.B. von ESG und KSG
- der Studienfonds der Universität zu Lübeck bei studienbegleitender Förderung
- das Freiessen des Studentenwerk SH
- die Geburtsbeihilfe des Studentenwerk SH
- das Studienabschlussdarlehen des Studentenwerk SH
- die Überbrückungsbeihilfe für internationale Studierende
- die einmalige oder zeitlich begrenzte Unterstützung durch Stiftungen oder Vereine in Härtefallen wie
- der Verein zur Förderung ausländischer Studierender, Kiel
- die Karin-Schütz-Stiftung, Lübeck
- die Diakoniestiftung Schleswig-Holstein
- die Bundesstiftung Mutter und Kind
- Lebenshilfe e.V.
- u.a.
Wie stelle ich den Antrag?
-
- digital über unser Antragsportal
- im betreffenden Semester, spätestens 14 Tage nach Ende des Semesters
- Dabei musst du folgende Unterlagen einreichen:
- 1. eine Studienbescheinigung UND
- 2. einen Beleg, auf dem der Erhalt der Notfallhilfe nachgewiesen wird, z.B. ein Kontoauszug oder eine Quittung UND
- 3. wenn vorhanden: ein Bestätigungsschreiben, dass dir eine Notfallhilfe bewilligt wurde
Wurde die Notfallhilfe für einen Zeitraum gezahlt, der sich über mehrere Semester erstreckt, kannst du für jedes Semester einen eigenen Antrag stellen.
Über die Bewilligung oder Ablehnung deines Antrages wirst du im Antragsportal informiert.
Hinweis: Unser Antragsportal steht ab Februar 2026 bereit. Den Link findest du dann hier.