Fristen im Blick: BAföG-Förderung rechtzeitig verlängern
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks SH erinnert alle Studierenden, die derzeit BAföG erhalten, daran, ihren Antrag auf Weiterförderung rechtzeitig einzureichen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die Zahlungen ohne Unterbrechung weiterlaufen.
In der Regel wird BAföG für einen Zeitraum von zwölf Monaten – entsprechend zwei Semestern – bewilligt. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Antrag gestellt werden. „Leider erreichen uns Weiterförderungsanträge immer wieder zu spät oder unvollständig“, erklärt Normen Laars, Leiter des Amts für Ausbildungsförderung. „Wer die Unterlagen weitgehend vollständig mindestens zwei Monate vor dem Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums einreicht, kann mit einer nahtlosen Weiterzahlung rechnen.“
Für Fachhochschulstudierende, deren Förderung zum Sommersemester begonnen hat, endet die Einreichungsfrist Ende Dezember, für Universitätsstudierende Ende Januar. Normen Laars empfiehlt ausdrücklich die Antragstellung über das Portal bafoeg-digital.de – auch dann, wenn der erste Antrag noch in Papierform gestellt wurde. Der digitale Prozess erleichtert die Bearbeitung erheblich: Das System führt Schritt für Schritt durch die Antragsfragen und prüft automatisch, ob wesentliche Angaben und Unterlagen vorliegen. Bestimmte Nachweise, wie etwa die Studienbescheinigung, können später unkompliziert nachgereicht werden. Entscheidend bleibt jedoch, dass der Antrag fristgerecht gestellt wird.
Umfassende Informationen rund um das BAföG, inklusive eines ausführlichen FAQ-Bereichs, Kontaktdaten und Sprechzeiten, finden Studierende auf der Website des Studentenwerks SH unter www.studentenwerk.sh. Über den BAföG-Newsletter unter www.studentenwerk.sh/de/bafoeg-newsletteranmeldung können sich BAföG-Empfänger*innen automatisch an wichtige Fristen erinnern lassen.
Tipp: Das Studentenwerk SH informiert derzeit im Rahmen einer landesweiten Aufklärungskampagne umfassend über BAföG-Ansprüche, Fördermöglichkeiten und häufige Missverständnisse. Ziel ist es, mehr Studierende zu erreichen, die bislang keinen BAföG-Antrag gestellt haben, obwohl sie möglicherweise förderberechtigt sind. Alle Informationen zur Kampagne sind auf der Website zu finden: www.studentenwerk.sh/de/bafoeg-mythen.
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