Frist nicht verpassen: Jetzt Weiterförderungsantrag für BAföG stellen!
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Schleswig-Holstein ruft alle BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger dazu auf, rechtzeitig ihren Weiterförderungsantrag zu stellen. Nur dann ist eine lückenlose Zahlung sichergestellt.
Die Förderung wird in der Regel für zwei Semester – also zwölf Monate – bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich, sofern das Studium fortgesetzt wird. „Leider kommt es häufig vor, dass Anträge zu spät oder unvollständig eingereicht werden“, berichtet Normen Laars, der Leiter des Amts für Ausbildungsförderung. Sein dringender Hinweis: „Nur wer spätestens zwei Monate vor Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums einen im Wesentlichen vollständigen Antrag einreicht, kann mit einer unterbrechungsfreien Auszahlung rechnen.“
Wer seit dem Wintersemester BAföG bezieht, sollte sich diese Termine notieren: Für Fachhochschulen endet die Antragsfrist Ende Juni, für Universitäten Ende Juli. Tipp: Die genauen Fristen sind auch im eigenen BAföG-Bescheid vermerkt.
Für die Antragstellung empfiehlt das Amt ausdrücklich die Nutzung der digitalen Plattform bafoeg-digital.de und die BAföG-Digital-App. „Auch bei vorheriger Antragstellung in Papierform ist die Nutzung des Online-Verfahrens problemlos möglich“, so Normen Laars. Der digitale Antrag erleichtert die Bearbeitung, bietet Unterstützung beim Ausfüllen und prüft direkt, ob alle nötigen Unterlagen vorhanden sind. Nachweise wie etwa die aktuelle Studienbescheinigung können auch nachträglich hochgeladen werden – entscheidend ist, dass der Antrag fristgerecht eingeht.
Umfassende Informationen rund ums BAföG, hilfreiche FAQs sowie Kontaktmöglichkeiten und Sprechzeiten des Amtes finden sich unter: www.studentenwerk.sh >> Finanzen >> BAföG.
Tipp: Wer in Zukunft keine Frist mehr verpassen will, sollte sich unter www.studentenwerk.sh/de/bafoeg-newsletteranmeldung für den BAföG-Newsletter anmelden und wird automatisch erinnert.
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