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BAföG: Verzögerungen möglich

Aufgrund personeller Engpässe kann es zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen. Wir bitten um Verständnis. Bitte stellt euren Antrag für das WS 2023/24 daher am Besten bereits jetzt.

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Energiepreispauschale

Um Studierende bei den gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zu unterstützen, hat der Bundestag das Gesetz zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen. 
Das Land Schleswig-Holstein hat darüber hinaus eine Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten auf Personen mit ständigem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die an Ausbildungsstätten außerhalb Deutschlands im europäischen Ausland (EU, EWR und Schweiz) immatrikuliert oder angemeldet sind, verfügt.
Die Energiepreispauschale von 200 Euro muss beantragt werden. Dazu gibt es zwei unterschiedliche Verfahren:

 

 

Bundesverfahren

Dieses Verfahren gilt für alle Personen, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Ebenfalls antragsberechtigt sind Fachschülerinnen und Fachschüler und Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum Stichtag an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind. Eure Fragen zum Bundesverfahren beantwortet ein eigenes FAQ.

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Landesverfahren

Dieses Verfahren ist für Personen mit einem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die am 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte innerhalb der EU, dem EWR oder der Schweiz außerhalb Deutschlands (!) immatrikuliert oder angemeldet waren. Ein FAQ zum Landesverfahren findet ihr hier auf der Seite. 

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Bitte beachten: Du kannst den Zuschuss nur einmal beantragen. Bist du an Ausbildungsstätten sowohl in Deutschland als auch im Ausland angemeldet, bitte verwende nur das Bundesverfahren.

Die Beantragung der Einmalzahlung ist ab dem 15. März 2023 möglich!

FAQ zum Landesverfahren

Mit deinen Fragen zum Landesverfahren kannst du dich an energiepreispauschale-ausland@studentenwerk.sh wenden. 

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+49 431 8816-0
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