Ehrenamt
Übersicht
Das Programm „Zweisam statt einsam. Das Generationstandem in Kiel“ soll Jung und Alt näher zusammenbringen und einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.
Es richtet sich auf der einen Seite an Studierende, die sich sozial engagieren möchten. Auf der anderen Seite sollen primär alleinstehende Menschen in Kieler Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren angesprochen werden, die keinen persönlichen Kontakt in Form von Besuchen, Briefverkehr oder Telefonaten mit Familienmitgliedern oder Freundinnen und Freunden von außerhalb ihrer Wohnstätte haben.
Die Idee: Studierende übernehmen eine Patenschaft für einen älteren Menschen in einer Kieler Einrichtung für Seniorinnen und Senioren oder in einem Pflegeheim. Bei regelmäßigen Besuchen verbringt das Duo gemeinsam Zeit. Dabei sind Aktivitäten wie Vorlesen, Spazierengehen, Basteln oder Spielen nicht nur für die älteren Menschen eine schöne Abwechslung.
Persönliche Treffen sind aufgrund der Corona-Pandemie derzeit noch nicht möglich, sollen aber nach und nach in die gemeinsamen Aktivitäten mit aufgenommen werden. Die Kontaktaufnahme findet daher zunächst in postalischer, digitaler oder telefonischer Form statt.
Mehrere Kieler Einrichtungen sind bereits mit an Bord. Zusätzlich können auch ältere, alleinstehende Menschen aus Kiel und Umgebung in Privatwohnungen, die unter Einsamkeit leiden und sich Gesellschaft wünschen, an dem Programm teilnehmen und sich bei Interesse beim Studentenwerk Schleswig-Holstein melden.
Study Buddy
In unserem Mentoring-Programm bringen wir deutsche und internationale Studierende zusammen. Als deutscher Buddy unterstützt du deinen Buddy beim Ankommen in Deutschland und auf eurem Campus. Ausführliche Informationen findest du auf der Seite zum Study-Buddy-Programm.
Der Verwaltungsrat ist ein Aufsichtsorgan des Studentenwerks SH. Er besteht aus Vertretungen der Hochschulen. Jede Hochschule entsendet je angefangene 3.000 der ihr angehörenden Studierenden zwei Vertretungen, wovon eine ein oder eine vom Studierendenparlament gewählte Studentin oder gewählter Student ist; die andere ist ein oder eine vom Hochschulsenat gewählte Hochschullehrerin oder gewählter Hochschullehrer oder eine Persönlichkeit aus dem Land Schleswig-Holstein.
Der Vorstand, das Exekutivorgan des Studentenwerks SH, berichtet an den Verwaltungsrat über die aktuelle Arbeit und bereitet die notwendigen Beschlussfassungen des Verwaltungsrats vor, wie etwa über den Geschäftsbericht und den Wirtschaftsplan. Ihm gehört die Geschäftsführerin, der Vorstandsvorsitzende und gleichberechtigt zwei Studierende an.
Die Mitwirkung des Verwaltungsrats ist vielfältig. So beschließt der Verwaltungsrat über die Wahl der Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung (nach vorheriger Vorstellung im Gremium) oder auch über deren Abberufung und Entlastung. Er gibt die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zum Erwerb von Grundstücken, zur Aufnahme von Darlehen (über 100.000 Euro), die Übernahme von Bürgschaften oder den Beitritt zu Vereinen oder Gesellschaften.
Der Verwaltungsrat tagt in der Regel einmal pro Semester. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl für eine zweite Amtszeit ist möglich.
Die studentischen Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen im Verwaltungsrat werden vom Studierendenparlament gewählt, die übrigen Vertreterinnen und Vertreter vom Senat der jeweiligen Hochschule.
Du hast Lust, dich im Verwaltungsrat des Studentenwerks SH zu engagieren? Dann schreib uns an geschaeftsstelle.ki@studentenwerk.sh.
In unseren Wohnheimen in Schleswig-Holstein engagieren sich studentische Heimräte, die das Zusammenleben innerhalb der Wohnheime organisieren und die Gemeinschaftseinrichtungen gestalten und verwalten. Die Heimräte sind Ansprechpersonen für die Heimbewohnerinnen und -bewohner und unterstützen besonders Studierende mit Behinderung und internationale Studierende. Als Selbstverwaltungen bestimmen sie über die Verwendung der Gelder, die ihnen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus entsenden die Heimräte Vertreterinnen und Vertreter in das Kuratorium „Studentisches Wohnen“, in den Zentralen Aufnahmeausschuss des Studentenwerks sowie in allgemeine Heimaufnahmeausschüsse. Über diese Gremien können die Heimräte zusammen mit dem Studentenwerk SH die Wohnheime in Schleswig-Holstein gestalten.
Wenn du Interesse daran hast, dein Wohnheim mitzugestalten, dann kontaktiere deinen Heimrat. Die Wahl des Heimrats findet bei den Vollversammlungen statt.
Das Studentenwerk SH verfügt über einen Darlehensfonds (Link: Studienfinanzierung > Abschlussdarlehen) für Studierende, die in der letzten Studienphase in finanzielle Notlage geraten. Wenn du dich für deine Kommilitonen und Kommilitoninnen engagieren möchtest, dann kannst du studentisches Mitglied im Vergabeausschuss werden.
Pro Monat benötigst du für dieses Ehrenamt etwa eine Stunde Zeit für einen Termin mit dem Ausschuss. Bei hoher Nachfrage nach dem Darlehen können auch zwei Termine im Monat anstehen.
Voraussetzung für die Tätigkeit im Vergabeausschuss ist Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen.
Für unsere Wohnheime in Kiel, Lübeck und Flensburg suchen wir immer wieder Wohnheimtutor*innen. Sie unterstützen internationale Studierende und gestalten das Wohnheimleben vor Ort mit.
Genaue Infos findest du in den jeweiligen Stellenanzeigen für die einzelnen Standorte.
Stellenanzeige Wohnheimtutor*in Kiel
Stellenanzeige Wohnheimtutor*in Lübeck
Stellenanzeige Wohnheimtutor*in Flensburg