Corona
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland haben wir dir auf dieser Seite wichtige Informationen zum Schutz vor dem Virus sowie zur aktuellen Lage im Studentenwerk SH zusammengestellt. Hier halten wir dich auf dem Laufenden und aktualisieren regelmäßig alle Informationen.
Die neuesten Beschlüsse der Bundesregierung, praktische Hinweise zu Hygiene und Quarantäne sowie wichtige Ansprechpersonen findet ihr kompakt und übersichtlich in 23 Sprachen auf dieser Seite: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona
Die Informationen werden laufend erweitert und aktualisiert.
Hochschulgastronomie
In unseren gastronomischen Einrichtungen empfehlen wir eine Maske zu tragen. Unsere aktuellen Öffnungszeiten findest du bei den jeweiligen Standorten.
Amt für Ausbildungsförderung
Aufgrund der Coronapandemie finden bis auf Weiteres keine persönlichen BAföG-Sprechstunden statt. Du erreichst die BAföG-Beratung aktuell unter Tel. 0431-8816-400 zu folgenden Zeiten: Mo, Mi, Fr 9.00 bis 12.00 Uhr.
Wohnen
Persönliche Beratungskontakte finden unter der Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln statt. Bitte trage einen Mund-Nasenschutz für die Zeit der Beratung. Solltest du Erkältungssymptome haben, bitten wir darum, uns telefonisch statt persönlich zu kontaktieren.
Beratung Studentisches Leben
Für die Beratung Studentisches Leben gilt: Persönliche Beratungskontakte finden unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln statt. Bitte komme mit einem Mund-Nasenschutz ins Beratungszentrum. Solltest du Erkältungssymptome haben, bitten wir darum, den Termin abzusagen.
Psychologische Beratung
Aktuell beraten wir in Präsenz, per Video oder telefonisch an unseren Standorten in Kiel, Lübeck und Flensburg.
Psychologische Beratung am Standort Kiel
Telefonsprechzeiten: mittwochs 14.00–15.00 Uhr (Tel.: 0431-8816-325) oder Kontakt per E-Mail unter: psychologen.ki@studentenwerk.sh
Psychologische Beratung am Standort Flensburg
Telefonsprechzeiten: montags 14.00–15.00 Uhr (Tel.: 0461-805-1944) oder Kontakt per E-Mail unter: psychologen.fl@studentenwerk.sh
Psychologische Beratung am Standort Lübeck
Telefonsprechzeiten: donnerstags 13.00–14.00 Uhr (Tel.: 0451-3101 2980) oder Kontakt per E-Mail unter: psychologen.hl@studentenwerk.sh
Ablauf psychologische Beratung in Präsenz
Die persönlichen Beratungen vor Ort können derzeit mit Maske und unter Einhaltung von 2G+ stattfinden. Das bedeutet, dass du zum Gespräch bitte deinen Impf- oder Genesenennachweis, den Personalausweis und einen maximal 24 Stunden alten (negativen) Schnelltest mitbringen musst.
Standort Kiel: Die Präsenzberatungen finden im Beratungszentrum im Erdgeschoss der Mensa II (Mensa II, Leibnizstraße 12-14, 24118 Kiel) statt. Der Zugang zum Gebäude erfolgt zu den Mensaöffnungszeiten über die Drehtüren des Haupteingangs (Musäusplatz). Außerhalb der Öffnungszeiten gelangst du über die Seitentür (am kleinen See) in das Gebäude. Bitte mache dich über Anklopfen an die Tür bemerkbar.
Standort Flensburg: Das Büro der psychologischen Beratung findet sich in der Mensa (Thomas-Fincke-Straße 20, 24943 Flensburg) in der ersten Etage in Zimmer 2.08. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang, dann rechts und am Ende wieder rechts (gläserner Treppenaufgang).
Standort Lübeck: Die Präsenzberatungen finden im Erdgeschoss der Mensa statt (Mönkhofer Weg 241, 23562 Lübeck, Raum 44). Der Zugang dazu erfolgt zu den Mensaöffnungszeiten über den Haupteingang der Mensa. Außerhalb der Öffnungszeiten bitte den Seiteneingang beim Mönkhofer Weg benutzen. Falls die Tür geschlossen ist, wirst du dort abgeholt.
Ablauf psychologische Beratung per Video
Bevor du eine Videoberatung in Anspruch nehmen kannst, ist es notwendig, dass du eine Einwilligungserklärung ausfüllst, unterschreibst und zurückschickst. Die Erklärung erhältst du von deiner Beraterin bzw. deinem Berater.
So geht es dann weiter:
- Du erhältst von deiner Beraterin bzw. deinem Berater einen Termin für die RED connect-Videosprechstunde, die Internetadresse des Videodienstanbieters und den Einwahlcode für die Videoberatung.
- Am Tag der Videosprechstunde wählst du dich circa fünf Minuten vor dem Termin auf der Internetseite des Videodienstanbieters mit deinem Einwahlcode ein. Dies sollte möglich sein, ohne ein eigenes Benutzerkonto anlegen zu müssen.
- Der Videodienstanbieter wird dich beim Einwählen nach deinem Namen fragen. Bitte gib diesen korrekt an. Nur so können deine Beraterin bzw. dein Berater dich richtig zuordnen.
- Du wirst dann in das virtuelle Wartezimmer geführt. Sobald deine Beraterin bzw. dein Berater zu der Videoberatung hinzukommen, kann deine Beratung beginnen.
- Ist die Beratung beendet, meldest du dich von der Internetseite wieder ab.
Ablauf psychologische Beratung per Telefon
Für eine Telefonberatung benötigen wir lediglich eine Telefonnummer, unter der wir dich zum vereinbarten Zeitpunkt anrufen können.
Kultur
Ein Besuch des Kulturbüros ist sowohl nach vereinbarter Voranmeldung oder spontan während der Öffnungszeiten möglich. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen. Solltest du Erkältungssymptome haben, bitten wir darum, uns per E-Mail oder telefonisch statt persönlich zu kontaktieren.
Kindertagesstätten
Auf der folgenden Seite findest du die aktuellen Informationen und Regelungen, die im Zusammenhang mit COVID-19 für Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein gelten (so auch für unsere Kitas): https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/kita.html
Bei Fragen rund um die Studienfinanzierung kannst du unsere Beraterinnen für studentisches Leben kontaktieren.
Wo bekomme ich im Notfall Geld?
- Bildungskredit oder Studienkredit (bitte unbedingt ausführlich beraten lassen!)
- Darlehen über das Jobcenter, wenn die Ausbildung gefährdet ist
- Darlehensfonds des Studentenwerks SH zur Überbrückung möglich (wenn andere Optionen nicht mehr bestehen)
Was muss ich beachten, wenn ich einen Studienkredit beantragen möchte?
Hole verschiedene Angebote ein und vergleiche diese sorgfältig. Achte auf die Voraussetzungen für einen Studienkredit der jeweiligen Anbieter*innen, die Bearbeitungsgebühren, die Zinshöhe und Rückzahlungsmodalitäten. Außerdem solltest du dich gut über eventuelle Zusatzkosten, die auf dich zukommen können, informieren.
Wo finde ich aktuell einen Job?
Derzeit suchen vor allem Supermärkte, gastronomische Einrichtungen, große Online-Anbieter und die Landwirtschaft (Erntehelfer*innen) neue Arbeitskräfte. Schau in die Jobbörse der Arbeitsagentur und achte auf Aushänge in den Läden!
Infos zum Arbeiten während der Corona-Pandemie findest du auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein
Habe ich bei Jobverlusten oder ausbleibenden Lohnzahlungen aktuell Anspruch auf ALG II-Leistungen?
Nein, du hast aktuell nicht pauschal Anspruch auf ALG II-Leistungen. Vollzeitstudierende sind in der Regel von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
Ausnahmen bestehen in nur wenigen Fällen so zum Beispiel:
- Im Urlaubssemester aufgrund von Schwangerschaft/Kindererziehung oder bei Beurlaubung wegen eigener Erkrankung/Beeinträchtigung. Wichtig ist, dass in der Beurlaubung aufgrund der genannten Gründe keinerlei Studienaktivitäten erbracht werden, da sonst die ALG II-Leistungen gefährdet sind und rückgefordert werden können. Darüber hinaus müssen noch andere Voraussetzungen erfüllt sein. Ob ein Anspruch auf ALG II besteht, kannst du gern telefonisch/per Videocall mit deiner zuständigen Beraterin vor Ort besprechen.
- Im Teilzeitstudium aufgrund von Schwangerschaft bzw. Kindererziehung und bei Beurlaubung wegen eigener Erkrankung bzw. Beeinträchtigung. Auch hier gibt es einiges zu beachten und weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Lass dich von uns beraten.
- In Härtefällen, z. B. bei unverschuldetem Wegbrechen der Finanzierung und weit fortgeschrittenem Studium können Leistungen als Darlehen nach § 27 Abs. 3 SGB II vom Jobcenter geprüft werden.
- Mehrbedarfsansprüche bei bestimmten Leistungsberechtigten nach § 21 SGB II
Habe ich bei Jobverlusten oder ausbleibenden Lohnzahlungen aktuell Anspruch auf Wohngeld
Die Anspruchsvoraussetzungen bei Wohngeld bleiben gleich. Wer aktuell aufgrund von Jobverlust oder ausbleibenden Lohnzahlungen keine Einkünfte hat, ist nicht automatisch berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Die Grundvoraussetzung einer BAföG-Ablehnung „dem Grunde nach“ und die Prüfung der Deckung der monatlichen Lebenskosten bleibt bestehen.
Was kann ich noch machen, wenn ich gerade meine Krankenversicherung, Miete, Handyrechnung etc. aufgrund von fehlenden Lohnzahlungen/Jobs nicht zahlen kann?
Melde dich aktiv zum Beispiel bei deiner Krankenversicherung, Wohnungsvermietung, Handyvertragsunternehmen, dem Rundfunkbeitrag etc., solltest du Zahlungen aktuell nicht leisten können. Bitte um eine Stundung der Beiträge und ggf. um eine Mahnsperre. Sollte es dir möglich sein, könntest du anfragen, ob ein verringerter Betrag angezahlt werden kann.
Welche vorübergehenden Änderungen gibt es noch?
Um die Beantragung zu vereinfachen, wurde die Vermögensprüfung für den Kinderzuschlag und auch für SGB II-Leistungen vorübergehend erleichtert. Eltern müssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2022. Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu Familienleistungen findest du auf der Webseite des Ministeriums.
Zuschüsse zu Familienferien für 2022
Schicke uns die Nachweise für die KfW, dass du noch immer studierst, gerne per E-Mail zu. Wir benötigen: das Nachweisprotokoll der KfW, deine Studienbescheinigung für das kommende Semester und eine Kopie deines Personalausweises (beidseitig).
Bitte schicke deine Rückmeldung für Kiel an sozialberatung@studentenwerk.sh, für Lübeck an pruess@studentenwerk.sh und für Flensburg an wolter@studentenwerk.sh. Wenn du an einem anderen Standort studierst, wende dich bitte an eine der drei Adressen.
Bei der Beratung für studentisches Leben kannst du dich ausführlich zur Studienfinanzierung allgemein und zum KfW-Studienkredit im Speziellen informieren. Der Zinssatz 0 Prozent in der Auszahlungsphase wurde bis 30.09.2022 verlängert.
Einen Kreditantrag für den KfW-Studienkredit kannst du über die Beratung studentisches Leben einreichen. Mach am besten einen Termin dafür aus.
Der Antrag kann mittlerweile aber auch komplett online gestellt werden. Dennoch ist es empfehlenswert, sich vor Abschluss des Kredits über Alternativen beraten zu lassen. Mach gerne einen Termin mit uns aus.
Studierende, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind – zum Beispiel durch Jobverlust oder unerwarteten Wegfall von Unterhaltsleistungen – können einen Antrag auf ein Härtefalldarlehen aus unserem Darlehensfonds stellen. Die Beantragung ist sowohl für deutsche als auch für internationale Studierende möglich.
Der Darlehensfonds soll in Härtefällen durch die Gewährung von zinslosen Darlehen Fortsetzung und Abschluss des Studiums ermöglichen. Der Fonds speist sich aus eigenen Mitteln des Studentenwerks SH sowie Mitteln des Landes Schleswig-Holstein. Studiendarlehen können Studierende erhalten, die an einer im Studentenwerksgesetz genannten Hochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben sind.
Die Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn keine Finanzierungsalternativen wie Rücklagen/Ersparnisse oder andere Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Lass dich dazu bei uns beraten. Bitte prüfe, ob du den KfW-Studienkredit in Anspruch nehmen kannst: Webseite zum KfW-Kredit.
Für wen ist das Darlehen gedacht?
Studierende, denen akut, unverschuldet und vorübergehend ein großer Teil oder die gesamte Studienfinanzierung weggebrochen ist und die nun ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr decken können.
Wer entscheidet über die Vergabe von Darlehen?
Die Vergabe von Darlehen obliegt der Geschäftsführerin des Studentenwerks Schleswig-Holstein. Vorab tagt ein Vergabeausschuss, der sich aus vier vom Studentenwerk SH bestellten Mitgliedern zusammensetzt (mindestens zwei Studierende beteiligt). Hier wird über eingegangene Anträge beraten und Empfehlungen erarbeitet, die in die Entscheidungsfindung der Geschäftsführung einfließen. Der Ausschuss tritt ein- bis zweimal monatlich zusammen. Die Darlehensvergabe erfolgt auf der Grundlage von festgelegten Richtlinien. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Darlehensfonds besteht nicht.
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Zurzeit können monatlich regelmäßig maximal 861 Euro gezahlt werden, auch wenn der nachgewiesene Bedarf tatsächlich höher ist. Bei der Beratung über die Anträge wird entsprechend den Richtlinien der individuelle Bedarf berücksichtigt, aber auch andere Einkünfte – zum Beispiel Unterstützung durch die Eltern oder Erwerbseinkommen – werden mit angerechnet.
Wie lange kann man ein Darlehen erhalten?
Das Härtefalldarlehen wird in der Regel für drei Monate gewährt.
Müssen Sicherheiten erbracht werden?
Zur Absicherung der Rückzahlung ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft wünschenswert. Als Bürginnen bzw. Bürgen kommen nur Personen in Frage, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, das eine Rückzahlung in den vertraglich vorgesehenen Raten ermöglicht. Auch ohne Vorliegen einer Bürgschaft ist es möglich, einen Antrag auf das Härtefalldarlehen zu stellen.
Wie und wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Das Darlehen wird zinslos gewährt und die Rückzahlung beginnt sechs Monate nach Beendigung des Studiums. Die monatlichen Raten betragen mindestens 130 Euro.
Wie beantrage ich ein Darlehen des Studentenwerks?
Informationen über den Darlehensfonds sowie Antragsunterlagen erhältst du in der Beratung für studentisches LebenLink: Beratung studentisches Leben => Studienfinanzierung) des Studentenwerks SH. Dort kann in der Regel schon geklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine Gewährung gegeben sind oder ob es andere Möglichkeiten der Finanzierung gibt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Info-Seite für BAföG-Geförderte eingerichtet. Die Seite wird laufend aktualisiert.
Das Wichtigste vorneweg:
Wenn du einen BAföG-Bescheid erhalten hast, dann bekommst du auch die dort ausgewiesene Förderung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Dass sich der Start der Vorlesungszeit verschoben hat, spielt keine Rolle.
Bitte denke daran, dass du dein BAföG nur bis zum Ende des Bewilligungszeitraums erhältst. Stelle rechtzeitig einen Weiterförderungsantrag bis zum 30.06. FH / 31.07. Uni.
Auch wichtig: Unsere Kolleg*innen im Amt für Ausbildungsförderung können wegen der Pandemie nur eingeschränkt arbeiten. Bitte habe Verständnis, dass sich das auch auf ihre Arbeit auswirkt.
Hinweis:
- Für BAföG-geförderte Studierende: Wenn eure Eltern wegen Jobverlusts oder Kurzarbeit weniger oder keinen Elternunterhalt mehr leisten können, könnt ihr einen BAföG-Aktualisierungsantrag stellen. Dann wird das aktuell niedrigere Einkommen der Eltern zugrunde gelegt und nicht mehr dasjenige des vorletzten Kalenderjahrs. Eure Chancen, mehr BAföG zu bekommen, steigen erheblich. Gegebenenfalls kommt auch ein Vorausleistungsantrag in Frage. Lasst euch dazu vom BAföG-Team beraten
- Für jobbende Studierende, die bisher kein BAföG beantragt haben: Wenn euch der Nebenjob nun komplett wegbricht, könnt ihr einen BAföG-Antrag stellen. Gerade für Studierende interessant, die bisher lieber gejobbt haben, als eine vermeintlich geringe BAföG-Förderung abzurufen.
FAQs: Häufig gestellte Fragen zu hochschulrechtlichen Sonderregelungen wegen der Corona-Pandemie mit Auswirkung auf das BAföG
Hinweis:
Das Wintersemester 2021/22 und das Sommersemester 2021 sind wie schon das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2020 förderungsrechtlich nicht als Fachsemester zu werten (§ 103 Abs. 1 Hochschulgesetz Schl.-Holst. - HSG i.V.m. § 4 Corona-Hochschulergänzungsverordnung – Corona-HEVO). Für Studierende, die im WS 2021/22 an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben und nicht beurlaubt sind, gilt (erneut) eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit (§ 103 Abs. 3 HSG i.V.m. § 4 HEVO). Die FHD wird für diese Studierenden somit um ein (weiteres) Semester heraufgesetzt.
Für wen gilt die erneute um ein Semester verlängerte Regelstudienzeit?
Die um jeweils ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und Wintersemester 21/22 eingeschrieben und nicht beurlaubt waren (§ 103 Abs. 3 HSG i.V.m. § 4 Corona-HEVO).
Bekomme ich dadurch länger BAföG?
Ja. Durch die verlängerte Regelstudienzeit verlängert sich auch die Förderungshöchstdauer (§ 15a Abs. 1 BAföG) um jeweils ein Semester. Wer zum Beispiel das Ende der Förderungshöchstdauer zum Ende des Wintersemesters 2021/22 erreicht hatte, kann jetzt für das Sommersemester 2022 normal weitergefördert werden. Dazu ist natürlich ein Antrag erforderlich. (Formblatt 9) Downloadlink PDF
Brauche ich eine Bescheinigung der Hochschule über die verlängerte Regelstudienzeit?
Nein. Die verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt kraft Gesetzes für alle Studierenden an den Hochschulen in Schleswig-Holstein und wird vom Amt für Ausbildungsförderung automatisch beachtet. Nötig ist der Nachweis, dass in „Corona“-Semestern eine Einschreibung und keine Beurlaubung bestand (Studienbescheinigung).
Verschiebt sich auch der Vorlagezeitpunkt für den Leistungsnachweis?
Ja. Die verlängerte Regelstudienzeit hat zwar keinen Einfluss auf den Vorlagezeitpunkt für den Leistungsnachweis (§ 48 Abs. 1 BAföG). Jedoch hat Schleswig-Holstein gleichzeitig geregelt, dass die Hochschulen das Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und Wintersemester 21/22 für hochschulrechtliche und ausbildungsförderungsrechtliche Regelungen, die an die Regelstudienzeit oder an die Fachsemesterzahl anknüpfen, nicht als Fachsemester werten (§ 103 Abs. 1 HSG i.V.m. § 4 Corona-HEVO). Die Semester werden also im Rahmen des § 48 Abs. 1 BAföG nicht mitgezählt. Studierende, die zum Beispiel zum Sommersemester 2021 ins fünfte Fachsemester kommen, müssen daher den Leistungsnachweis erst zum Wintersemester 2021/2022 vorlegen.
Muss mir die Hochschule wegen der Nichtanrechnung der „Corona“-Semester eine neue Studienbescheinigung ausstellen?
Nein. Die Fachsemesterzahl auf der Studienbescheinigung bleibt unverändert. Die Semester zählen weiter als Fachsemester, werden jedoch hochschul- und ausbildungsförderungsrechtlich nicht als solches gewertet. Würden die Hochschulen die Fachsemesterzahl um ein Semester zurücksetzen und gleichzeitig die Regelstudienzeit für die betroffenen Studierenden um ein Semester erhöhen, würde der Ausfall der „Corona“-Semester doppelt kompensiert werden.
Ich habe für das Wintersemester 2021/22 bereits eine Ablehnung wegen des fehlenden Leistungsnachweises erhalten. Muss ich einen neuen Antrag stellen?
Nein. Aufgrund der Gesetzesänderung hat sich die Rechtslage geändert. Der Antrag ist neu zu bescheiden (§ 53 BAföG). Ein neuer Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Ein Hinweis an die Sachbearbeitung kann die Bearbeitung jedoch beschleunigen, da wir die Fälle zunächst identifizieren müssen.
Ich erziele im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zusätzliche Einnahmen. Ich habe gehört, diese werden nicht angerechnet. Muss ich sie trotzdem angeben?
Ja. Auch diese Einkünfte müssen angegeben werden. Jedoch gelten zusätzliche Einnahmen aus einer Tätigkeit in systemrelevanten Branchen und Berufen, die zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und deren sozialen Folgen seit dem 1. März 2020 aufgenommen oder aufgestockt wurde, für die Dauer dieser Tätigkeit nicht als Einkommen im Sinne des BAföG (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 BAföG). Welche Tätigkeiten systemrelevanten Branchen und Berufen zuzuordnen sind, kann zum Beispiel § 19 der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein entnommen werden. Neben Tätigkeiten im Gesundheitswesen zählen dazu unter anderem Tätigkeiten im Lebensmitteleinzelhandel, in Transport und Verkehr, in der Verwaltung, Lehrtätigkeiten und Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen. Reiche bitte eine Kopie des Arbeitsvertrages ein.
Die Regelung gilt nicht für Ausbildungsvergütungen, etwa Vergütungen von Pflichtpraktika oder für Medizinstudierende im PJ. Sie gilt auch nicht für das Einkommen von Eltern, Ehegatten/Lebenspartnerinnen und -partnern oder Geschwistern.
Ich habe noch keinen Bescheid erhalten, bekomme ich Geld?
Aufgrund der Corona-Pandemie kann das Amt für Ausbildungsförderung nur eingeschränkt arbeiten. Eingehende Anträge arbeiten die Kolleginnen und Kollegen nach und nach ab. Wir möchten dich um Geduld bitten und darum, nicht telefonisch nach deinem Antrag zu fragen. Wenn dir eine Förderung bewilligt wird, erhältst du natürlich auch dein Geld.
Kann ich auch einen unvollständigen Antrag auf BAföG einreichen?
Ja, das geht. Wichtig: Dein formloser Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein. Auszahlungen können aber erst erfolgen, wenn vollständige Unterlagen bei uns vorliegen. Erst dann können wir beginnen, deinen Antrag zu bearbeiten.
Wo kann ich meinen Antrag oder meine Unterlagen abgeben?
Persönlich kannst du zurzeit nichts im Amt für Ausbildungsförderung abgeben. Deinen Antrag kannst du auch online stellen. Ansonsten sende deine Unterlagen bitte an unsere Postadresse: Studentenwerk SH, Amt für Ausbildungsförderung, Faulstraße 17, 24103 Kiel.
Auch für Studierende mit Kind ist die Pandemie eine enorme Herausforderung. Geschlossene Kita-Gruppen, verringerte Angebote in Sachen Sport und Teilhabe oder zusätzliche Belastungen durch finanzielle Engpässe, Mental Load und die eigene Erschöpfung sind nur einige Bereiche, die Studierende mit Kind besonders hart treffen.
Im Folgenden findest du einige Tipps, um im studentischen Alltag mit Kind besser klarzukommen:
1. Struktur schaffen
Gib deiner Woche und deinem Tag Struktur. Notiere genau, wann wer was machen soll. Wann ist Zeit fürs Studium, wann wird gegessen oder gespielt? Die Struktur hilft nicht nur dir, sondern gibt auch deinem Kind Orientierung. Notiere nicht nur deine Aufgaben, sondern auch die deines Kindes. Wann ist Zeit für Schulaufgaben, Spielplatz oder Aufgaben im Haushalt (auch kleinere Kinder können schon erste Aufgaben übernehmen)? Schon die Erstellung des Plans kann als Event kommuniziert werden. Wenn der Tag oder die Woche gut gelaufen ist, darf auch eine kleine Belohnung nicht fehlen, zum Beispiel Lieblingsessen kochen, Ausflug zum Streichelzoo, Eis essen … Eurer Fantasie sind hierbei keine Grenzen gesetzt.
2. Plane Pausen
Nicht nur du, sondern auch dein Kind braucht Pausen. Nehmt euch also in Phasen, in denen ihr lernt oder Schulaufgaben löst, auch einmal Zeit, um zu entspannen. Medien eignen sich hierbei weniger gut als ein kleiner Spaziergang zum Ententeich/Spielplatz, eine Teepause oder eine Kuscheleinheit auf eurem Lieblingsplatz.
3. Schichtdienst einführen
Wenn es dir möglich ist, dann wechsle dich bei der Betreuung mit deinem Partner bzw. deiner Partnerin ab. Während die bzw. der eine lernt, kümmert sich die bzw. der andere um das Kind, danach tauscht ihr. Bedenkt dabei nach Möglichkeit auch, wer von euch lieber früh morgens lernt und wem es nachmittags leichter fällt. Zur Not tauscht ihr im wöchentlichen Rhythmus die Zeiten.
4. Gemeinsame Zeiten
In deinem Plan solltest du trotz effizienter Arbeitsteilung die gemeinsame Familienzeit nicht aus den Augen verlieren. Wann habt ihr Luft, dass ihr alle zusammen was unternehmen oder gemeinsame Zeit verbringen könnt?
5. Entdecke neue Zeiten zum Lernen
Um deinen Alltag zu entlasten, kannst du den frühen Morgen oder den Abend zum Lernen nutzen, wenn dein Kind schläft.
6. Regeln sind da, um gebrochen zu werden
Es wird nicht immer alles nach Plan laufen und das ist gar nicht schlimm. Jetzt ist die Zeit, die eigenen Ansprüche herunterzuschrauben. Du möchtest mit deinen Kindern im Schlafanzug Eis zum Mittag essen? Mach es zu einem besonderen gemeinsamen Erlebnis. Am nächsten Tag könnt ihr euch wieder an die Regeln halten.
Beschäftigungsideen
- Übersicht über Online-Gesellschaftsspiele (WDR)
- Hörspiele für Kinder (ARD Audiothek)
- Bastelideen und Rezepte (GEOlino)
- Bastelanleitungen (Geschwister Löwenstein)
- Spielideen für zu Hause (BZgA)
- Bewegungsideen (Deutscher Turner-Bund)
- Spiel- und Beschäftigungsideen für Kitakinder (zusammengestellt von unseren Kita-Beschäftigten) Downloadlink PDF
Durch die aktuelle Corona-Situation mit ihren vielen einschränkenden Maßnahmen befinden wir uns in einem Ausnahmezustand, der bei vielen Menschen Verunsicherung auslöst. Die häusliche Isolation stellt für einige Menschen eine Herausforderung im positiven Sinne dar, andere Menschen erleben die Situation als sehr belastend.
Wir möchten dir mit den folgenden mentalen und Verhaltensstrategien Rückenwind geben, die Situation (auch) als Chance zu betrachten, neue Verhaltensweisen auszuprobieren und Gewohnheiten zu entwickeln, die deine psychische Gesundheit auch über die Coronakrise hinaus stabilisieren können.
Hilfreiche Navigationstipps durch die Krise
Schaffe dir eine Tagesstruktur, die an die aktuelle Situation angepasst ist. Dies baut innere Sicherheit auf. Strukturiere deinen Tag bereits am Vorabend im Sinne eines „Baukastenprinzips“. Achte dabei darauf, aktivierende Phasen mit entspannenden abzuwechseln. Durch eine aktive Gestaltung des Tages mit genauer Planung erleben wir das Gefühl von Selbstwirksamkeit. Damit können wir Gefühlen von Kontrollverlust und Angst vorbeugen und stattdessen positive Gefühle von Freude, Lust und Zufriedenheit hervorrufen.
Schaffe dir eine Tagesstruktur mit folgenden selbstfürsorglichen Anteilen:
Plane Bewegung in deinen Alltag ein.
- Etabliere eine Yoga-Morgenroutine. Fange an zu jonglieren. Lege Musik ein und tanze.
Es finden sich viele kostenlosen Video-Anleitungen im Internet oder als App. - Achte darauf, deine Grundbedürfnisse nach Essen, Trinken und Schlafen zu erfüllen.
Bereite dir eine schmackhafte Mahlzeit zu, die du in deiner Kindheit gerne gegessen hast. Probiere ein neues Rezept aus. - Mache Dinge, die dir Lust, Freude und Sinnlichkeit bereiten. Sei achtsam gegenüber deinem Körper und deiner Seele!
Kultiviere das Hygge-Prinzip. Schaffe Rückzug auf die einfachen Dinge. Mach es dir gemütlich und nimm dir Zeit für eine Tasse Tee. Steige in die Badewanne. Fahre ans Meer und sammle Steine. - Öffne dich neuen Dingen. Werde kreativ. Gehe Projekte an, die du immer schon mal machen wolltest oder schon lange nicht mehr gemacht hast.
Hole deine Trompete aus dem Schrank und musiziere. Räume die Zimmer um und gib deiner Wohnung einen neuen Style. - Nutze die einmalige Chance, deine „freien Tage“ im Sinne einer optimalen Prüfungsvorbereitung zu strukturieren.
Erkunde, wann und wie du gut und konzentriert arbeiten kannst. Probiere neue Lerntechniken aus, zum Beispiel Loci-Methode, Bilder-/Geschichtentechnik. - Drücke dich aus.
Schreibe Tagebuch, Texte oder Briefe. Schreibe Menschen, denen du längst deinen Dank ausgedrückt haben wolltest.
Wenn aus der Situation des Alleinseins das Gefühl von Einsamkeit entsteht:
- Kultiviere bewusst Selbstfürsorgerituale: Schaffe Gewohnheiten, die dir guttun.
- Belebe bestehende soziale Kontakte trotz Isolation!
Überlege, wann du dich bei wem auf welche Art melden möchtest. Welche Kontakte tun dir gut? Schaue online Filme und video-chatte mit anderen dabei! Skype mit deiner Familie. - Erweitere deine sozialen Kontakte! Nimm dir eine Aktivität vor, bei der ein neuer Kontakt entstehen könnte. Nutze hierfür Plattformen im Internet.
Gehe für eine Nachbarin oder einen Nachbarn einkaufen. Suche dir eine Sprachtandempartnerin bzw. einen Sprachtandempartner, mit der bzw. dem du telefonisch eine Fremdsprache erlernst. Biete deine Hilfe im Ehrenamtsbüro an. - Versuche, dem „Alleinsein“ etwas abzugewinnen! Baue innere Bilder auf, die dem aktuellen kontaktarmen Zustand einen positiven Rahmen geben können.
Begib dich in deiner Vorstellung auf eine einsame schöne Insel. Visualisiere die Idee von innerer Einkehr in einem Kloster. Begib dich auf eine Forschungsreise.
Wenn alles zu eng wird und Streit entsteht – Hilfestellung bei „Dichtestress“:
- Plane gemeinsame Zeiten mit deinen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern.
Kultiviere verbindende Rituale, wie gemeinsames Mittagessen oder gemeinsames Filme schauen. - Schaffe aber auch bewusst Zeiten nur für dich alleine. Erlaube dir „Corona-Auszeiten“! Ziehe dich zurück!
Gehe eine Runde um die Häuser spazieren. Setze dich auf den Balkon oder ans geöffnete Fenster. Kommuniziere dieses Bedürfnis. - Vermeide (oder vertage) Grundsatzdiskussionen. Sei nachsichtig mit dir und anderen. Finde eine Balance zwischen dem Ansprechen von eigenen Bedürfnissen und der Konfrontation bei Problemen.
- Überführe psychische Anspannungszustände in Bewegung.
Lege Musik ein und tanze. Putze die Fenster! Mach einen Kopfstand.
Hilfe bei häuslicher Gewalt:
- In akuten Bedrohungssituationen: Polizeinotruf 110
- Unterstützung und Beratung durch das „Hilfetelefon“: telefonisch, per E-Mail, per Chat (Bundesamt für Familie und gesellschaftliche Aufgaben)
www.hilfetelefon.de
kostenfreie Telefonnummer: 08000-116016 - Unterstützung durch professionelle Fachberatungsstellen in SH:
www.frauennotruf-kiel.de
www.maennerberatung-sh.de
… oder melde dich bei uns in der Psychologischen Beratung des Studentenwerks Schleswig-Holstein. Wir unterstützen dich gerne!
Onlineseminare, Kontaktbeschränkungen, zuhause bleiben: Seit die Corona-Pandemie ausgebrochen ist, hat sich viel verändert. Wie es dir mit einem guten Selbstmanagement trotzdem gelingt, im Studium wunschgemäß voranzukommen, erfährst du im Folgenden:
Setze dir Ziele für dein Studium
Grundsätzlich solltest du dir immer wieder vergegenwärtigen, warum du deine Studienrichtung gewählt hast und wohin die Reise für dich gehen soll. Sind der Studienabschluss und die damit verbundene berufliche Perspektive für dich attraktiv, so wird es dir leichter fallen, dich zum Lernen zu motivieren. Male dir aus, wie es sein wird und worauf du dich ganz besonders freust, wenn du deinen Studienabschluss geschafft hast.
„Der Langsamste, der sein Ziel nicht aus den Augen verliert, geht immer noch geschwinder als jener, der ohne Ziel umherirrt.“ (Gotthold Ephraim Lessing)
Verschaffe dir einen Überblick und setze dir realistische Ziele für das Semester
Du selbst entscheidest, welche Leistungen und Prüfungen du in diesem Semester erbringen möchtest. Lege fest, was dafür bis wann erforderlich ist. Behalte deine Semesterziele im Blick und teile die großen Themen in kleine, aber regelmäßige Lernportionen auf.
Versuche dabei, realistisch zu bleiben und dich nicht zu überfordern. Die Krisenzeit momentan ist für alle nicht leicht und es ist vollkommen okay und normal, wenn du nicht so konzentriert und gut arbeiten kannst wie gewöhnlich.
Bestimme deine Tagesstruktur und lege Alltagsroutinen fest. Gewohnte Abläufe funktionieren nach einiger Zeit fast automatisch. Mache dir das zunutze.
Lege für dich fest: Wann gehst du schlafen und wann stehst du auf? Wann beginnt dein Arbeitstag/deine Lernzeit für das Studium und wann endet sie?
Sorge in deiner Zeitplanung gut für dich und gebe auch deinen Essenszeiten und deiner Freizeit genügend Raum: Bleib mit Freunden, Kommilitoninnen und Kommilitonen sowie Angehörigen aktiv per Telefon, Chat oder Videochat in Kontakt. Sich sozial eingebunden zu fühlen, ist ein wichtiges Grundbedürfnis und sorgt für dein Wohlbefinden.
Plane genügend Zeit für Bewegung ein, um Stress und Ängste abzubauen. Besonders Ausdauersport ist dafür gut geeignet.
Deine Konzentrationsfähigkeit kannst du mit Entspannungs-, Meditations- oder Achtsamkeitsübungen steigern. Dafür reichen oft schon 10 bis 20 Minuten Übung am Tag aus. Auf unser Facebook- und Instagramseite findest du einige Übungen. Außerdem gibt es zahlreiche Angebote auf unterschiedlichsten Plattformen im Internet. Probiere es einfach einmal aus.
Lege Lernzeiten fest
Berücksichtige beim Festlegen der Arbeitszeit deine persönliche Leistungskurve. Das Onlinestudium birgt dabei Chancen, weil du deinen Arbeitstag ohne Unterbrechungen von Präsenzveranstaltungen und Wegezeiten noch besser an deine persönlichen Bedürfnisse anpassen kannst. Beachte: Nach sechs Stunden konzentriertem Arbeiten sinkt die Leistung drastisch, also begrenze deine Lernzeit realistisch.
Du kannst effektiver lernen, wenn du für ausreichend reizarme Pausen sorgst (günstig: nach 30 Min. Lernen > 5 Min. Pause > nach 90 Min. Lernen > 15 Min. Pause > nach 90 Min. Lernen > 1-2 Std. lange Pause, usw.)
Reizarme Pause meint: Lass dein Gehirn in Ruhe den neuen Lernstoff verarbeiten, vermeide alles, was erneut Denkleistung erfordert. Also kein Handy, E-Mails, Serien gucken. Routinetätigkeiten wie Kochen, Aufräumen oder Spazierengehen sind hingegen kein Problem. Idealerweise halte dir in deiner Zeitplanung mindestens einen ganzen Tag in der Woche zur Erholung frei.
Fülle die geplanten Lernzeiten mit Inhalten
Plane die Aufgaben/Themen deiner Lernintervalle vor Arbeitsbeginn, am besten schon am Abend des Vortages. Visualisiere unbedingt deine Lernfortschritte. Das klappt, indem du beispielsweise Arbeitseinheiten im Zeitplan abhakst oder einen Post-it-Zettel pro erledigter Lerneinheit zerknüllst und in einem Glas sammelst. Wenn du siehst, wie sich das Glas füllt und wie du weiterkommst, wirkt das motivierend. Du wirst dich kompetent fühlen und – zu Recht – stolz auf dich sein.
Rituale erleichtern das Lernen
Rituale und Alltagsroutinen helfen deinem Gehirn, sich auf die Denkarbeit einzustellen bzw. wieder abzuschalten.Installiere Rituale!
Mögliche Rituale zu Arbeitsbeginn (um in den Lernmodus umzuschalten):
- festgelegten Zeitpunkt für Arbeitsbeginn einhalten
- Ziel und Sinn deutlich machen
- „Arbeitskleidung“ anziehen (besser Businesskleidung als Jogginghose)
- Arbeitsplatz vorbereiten: Achte auf eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit. Manchmal hilft da schon ein Tuch, welches du mit Beginn deiner Freizeit über dem Schreibtisch ausbreitest. Besorg dir notfalls einen Käfig mit Zeitschaltuhr für dein Handy, nutze den Flugmodus oder Zeitbegrenzungsapps.
- Lernunterlagen zurechtlegen, bestimmten Lernstift bereitlegen, lüften, Störungen abstellen (Handy aus dem Zimmer verbannen), „Lerntee“ kochen, …
- Bring dich in gute Stimmung. Dies ist besonders wichtig, denn die guten Gefühle verknüpfen sich in deinem Gehirn mit dem Lernstoff. Wenn du in der Prüfung diesen Lernstoff wieder abrufst, so kommen auch die guten Gefühle wieder.
- Spiele dafür zum Beispiel bei der Vorbereitung eine Playlist ab, die du gerne hörst und die dich beim Lernen unterstützt.
Mögliche Rituale beim Lernen
- Achte darauf, dass du deine festgelegten reizarmen Pausen einhältst, um deine Konzentrationsfähigkeit zu erhalten.
Mögliche Rituale zum Arbeitsende (um in den Freizeitmodus umzuschalten)
- festgelegten Zeitpunkt für Arbeitsende einhalten
- Entspannungsmusik abspielen
- Freizeitkleidung anziehen
- Schreibtisch ggf. abdecken
- Sich für den erfolgreichen Tag auf die Schulter klopfen und die verdiente Freizeit genießen.
Bei weiteren Fragen, benötigten Arbeitshilfen oder auch auftretenden Schwierigkeiten sind wir gerne für dich da. Vereinbare einfach einen Termin.