Rechenbeispiele
Sebastian (29), Student, verheiratet, Kind
Nach seinem Hauptschulabschluss hat Sebastian (29) eine abgeschlossene Berufsausausbildung und vier Berufsjahre als Mechatroniker hinter sich. In den letzten Jahren hat er an einem Abendgymnasium das Abitur nachgeholt. Nun studiert er im zweiten Semester Informatik an der Kieler Uni. Aufgrund seiner abgeschlossenen Berufsausbildung und der vierjährigen Berufstätigkeit wird er elternunabhängig gefördert. Sebastian wohnt mit seiner Frau und der gemeinsamen zweijährigen Tochter mietfrei in einer Wohnung, die seinen Eltern gehört. Er ist bei seiner Frau, die als Angestellte bei der Stadt arbeitet, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Seine Frau hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro. Er selbst verdient mit einem Nebenjob monatlich 538 Euro (brutto) dazu. Sebastians Ehefrau zahlt in eine „Riester-Rente“ ein. Sebastian selbst hatte während seiner Berufsausbildung eine „Riester-Rente“ begründet und führt diese weiterhin fort.
Ammar (21), anerkannter Asylberechtigter
Ammar (21) kam vor einem Jahr ohne seine Eltern aus Syrien nach Deutschland. Nach Abschluss seines Asylverfahrens besitzt er nun den aufenthaltsrechtlichen Status als anerkannter Asylberechtigter. Er setzt sein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der FH Wedel fort, wohnt dort im Studentenwohnheim und wird elternunabhängig gefördert. Ammar verdient in seinem Nebenjob 538 Euro (brutto) und ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Ammar erklärt, seine Eltern und seine beiden Geschwister leben noch in Syrien. Der Aufenthaltsort der Eltern ist nicht bekannt und kann auch nicht vom Amt für Ausbildungsförderung ermittelt werden. Aus diesem Grunde entfällt eine Anrechnung von Elterneinkommen.
Jan (34), Student, Masterstudiengang, eigenes Motorrad
Jan (34) hat einen Bachelor-Studiengang in Entsorgungstechnik an einer Fachhochschule abgeschlossen und seither beim Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel gearbeitet. Nun hat er nach 5 Berufsjahren einen Masterstudiengang in Industrial Engineering an der FH Kiel begonnen und wird elternunabhängig gefördert. Jan wohnt zur Miete und ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Jan besitzt ein Motorrad mit einem Zeitwert von 5.000 Euro und ein Sparbuch mit einer Einlage von 42.000 Euro.
Marie (19), Studentin, auswärts wohnend, Bruder mit Behinderung
Marie (19) studiert Lehramt an der Europa Universität Flensburg und wohnt dort im Sophie-Bothilde-Jensen-Haus. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Ihr Bruder Johann ist 4 Jahre alt. Der Grad seiner Behinderung beträgt 20, für ihn sind die Voraussetzungen des § 33b EStG (2) 2 erfüllt. Der Vater ist Hausmann. Die Mutter ist Kapitänleutnant und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 62.500 Euro. Der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag für Johann ist auf der Lohnsteuerkarte der Mutter eingetragen. Ihr wurde auf Antrag ein Härtefreibetrag (§ 25 (6) BAföG) in Höhe des in § 33b EStG ausgewiesenen Pauschbetrages gewährt. Die Mutter zahlt in eine „Riester-Rente“ ein.
Olga (19), Studentin, Mutter selbständig
Olga (19) studiert im ersten Semester Physik an der CAU und wohnt bei ihren Eltern in Kiel. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 27.500 Euro. Die Mutter hatte mit einemm Blumenladen Einkünfte als selbständig Gewerbetreibende in Höhe von 29.000 Euro. Die Mutter ist freiwillig kranken- und pflegeversichert. Die Eltern haben keinen "Riester-Renten"-Vertrag abgeschlossen. Sie lassen sich steuerlich getrennt veranlagen. Olga verfügt über einen eigenen Pkw mit einem Zeitwert von 5.000 Euro und über ein Sparbuch mit einer Einlage in Höhe von 4.000 Euro.
Katharina (28), Studentin, verheiratet, 2 Kinder
Katharina (28) studiert im 4. Semester Anglistik an der Europa Universität Flensburg und wohnt mit ihrem Mann und den zwei Kindern (2 und 4 Jahre alt) in einer gemeinsamen Wohnung zur Miete. Sie ist bei ihrem Mann, der wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Flensburg ist, familienversichert. Ihr Ehemann hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 42.840 Euro. Katharina besitzt ein Auto mit einem Zeitwert von 17.500 Euro. Der Vater von Katharina hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 33.250 Euro. Ihre Mutter ist nicht erwerbstätig.
Sarah (24) und Tobias (28), leben zusammen, 1 Kind
Tobias (28) studiert Medienmanagement an der FH Kiel auf Master und wohnt mit seiner Freundin Sarah und ihrem gemeinsamen Kind in einer Mietwohnung. Er ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Tobias besitzt ein Auto mit einem Zeitwert von 4.350 Euro und verfügt über ein Tagesgeldkonto mit einer Einlage in Höhe von 12.800 Euro. Außerdem verdient er mit einem Job als studentische Hilfskraft im Amt für Ausbildungsförderung monatlich 960,00 Euro (brutto) dazu. Sein Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 66.400 Euro, seine Mutter ist nicht berufstätig. Sarah (24) studiert Lehramt an der CAU Kiel.. Sie ist bei ihren Eltern kranken- und pflegeversichert. Ihr Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 41.400 Euro, die Mutter von 26.200 Euro. Sarah und Tobias verständigen sich darüber, dass Sarah den Kinderbetreuungszuschlag für das gemeinsame Kind im Bedarfssatz zugerechnet bekommt.
Lea (22), Studentin, alleinerziehend, 1 Kind
Lea (22) studiert Psychologie an der CAU Kiel und wohnt mit ihrer Tochter in einer Mietwohnung. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 38.345 Euro. Die Mutter arbeitet ebenfalls und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 35.000 Euro. Leas Bruder Finn geht in die 9. Klasse des Gymnasiums.
Matthias (22), Student, außereuropäisches Ausland
Matthias (22) studiert im 3. Semester Betriebswirtschaft an der CAU Kiel und besucht für ein Jahr eine Universität in Japan. Er wohnt dort zur Miete bei einer Gastfamilie. Er hat Reisekosten von 2.200 Euro. Dazu kommen Studiengebühren von insgesamt 5.000 Euro. Matthias ist grundsätzlich bei seinen Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Für seinen Auslandsaufenthalt in Japan hat er jedoch eine eigene private Krankenversicherung abgeschlossen. Seine Schwester Lea geht in die 9. Klasse der Realschule und wohnt noch zu Hause bei den Eltern. Seine Mutter ist Steuerberaterin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 72.900 Euro. Sie zahlt in eine „Riester-Rente“ ein. Sein Vater ist Hausmann.
Samira (19), anerkannte Asylberechtigte
Samira (19) kam mit ihren Eltern aus Syrien nach Deutschland. Sie studiert International Tourism Management an der Fachhochschule Westküste in Heide, hat einen Nebenjob mit einem Einkommen von 538 Euro monatlich und wohnt in einer WG. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei kranken- und pflegeversichert. Samira hat zwei Geschwister, die die 7. und 9. Klasse besuchen. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 19.260 Euro. Ihre Mutter arbeitet Teilzeit und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 10.620 Euro.
Louisa (23), Studentin, Stipendium, EU-Ausland
Louisa (23) studiert im 5. Semester Rechtswissenschaften und besucht für ein Jahr eine Universität in Frankreich. Sie wohnt bei einer Gastfamilie zur Miete. Außerdem hat sie Reisekosten von 360 Euro. Louisa erhält aufgrund ihrer guten Leistungen ein Stipendium in Höhe von 350 Euro im Monat, das von einer privaten Stiftung finanziert wird. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Louisas Schwester Eva geht in die 9. Klasse des Gymnasiums. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Polizist und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 43.200 Euro.
Marcel (28), Student, auswärts wohnend mit Nebenjob, und Maurice (22), Fachoberschüler
Marcel (28) studiert Maschinenbau im 6. Semester an einer Technischen Hochschule und wohnt in einer WG. Er verdient als studentische Hilfskraft monatlich 538 Euro (brutto) und führt eine „Riester-Rente“ fort, in die er zuvor bereits während seiner betrieblichen Berufsausbildung eingezahlt hat. Marcel ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert.
Marcels Bruder Maurice (22) hat eine Berufsausbildung abgeschlossen und besucht jetzt die Fachoberschule.
Er wohnt bei seinen Eltern und ist beitragsfrei bei ihnen in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert.
Der Vater ist Werftarbeiter, hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 42.000 Euro. Er zahlt, ebenso wie die Mutter, in eine „Riester-Rente“ ein. Die Kinderzulage ist auf den Vater übertragen.
Die Mutter der beiden hatte vor zwei Jahren als Vollzeitbeschäftigte ein Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro. Seit letztem Jahr hat sich ihr Bruttojahreseinkommen wegen Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf 18.000 Euro verringert. Sie stellt aufgrund der Veränderung ihrer Einkommensverhältnisse beim Amt für Ausbildungsförderung einen Antrag auf Aktualisierung ihres Einkommens.
Max (24), Student, und Saskia (18), Gymnasiastin, beide auswärts wohnend, Eltern geschieden
Max (24) studiert Elektrotechnik an der Technischen Hochschule Lübeck. Er hat gemeinsam mit Kommilitonen eine Wohnung gemietet. Seine Schwester Saskia (18) besucht die 12. Klasse eines Gymnasiums. Sie wohnt bei den Großeltern, weil das Gymnasium von den Wohnungen der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist. Die Eltern von Max und Saskia sind seit mehreren Jahren geschieden, beide als Arbeitnehmer tätig und beziehen für jeweils eines ihrer Kinder Kindergeld. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 37.350 Euro, die Mutter von 26.500 Euro. Vater und Mutter zahlen jeweils in eine „Riester-Rente“ ein. Max und Saskia sind beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert.