BAföG läuft aus? Jetzt an den Weiterförderungsantrag denken!
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks SH erinnert Studierende daran, ihren BAföG-Weiterförderungsantrag frühzeitig einzureichen. Wer die Fristen beachtet, vermeidet Unterbrechungen bei der Auszahlung der Förderung.
BAföG wird in der Regel für einen Zeitraum von zwei Semestern beziehungsweise zwölf Monaten bewilligt. Läuft dieser Bewilligungszeitraum aus und das Studium wird fortgesetzt, muss rechtzeitig ein Weiterförderungsantrag gestellt werden.
„Immer wieder erleben wir, dass Anträge erst kurz vor Ablauf der Förderung oder nicht vollständig eingereicht werden“, erklärt Normen Laars, Leiter des Amts für Ausbildungsförderung. Sein Rat: „Wer spätestens zwei Monate vor Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums einen im Wesentlichen vollständigen Antrag stellt, schafft die besten Voraussetzungen für eine nahtlose Weiterzahlung des BAföG.“
Für Studierende, die ihre Förderung seit dem Wintersemester erhalten, gelten dabei folgende Orientierungstermine: An Fachhochschulen sollte der vollständige Antrag bis Ende Juni eingereicht werden, an Universitäten bis Ende Juli. Die jeweils maßgebliche Frist ist zudem im persönlichen BAföG-Bescheid aufgeführt.
Das Amt empfiehlt für die Antragstellung die Nutzung der Plattform bafoeg-digital.de sowie der BAföG-Digital-App. „Auch Studierende, die ihren Antrag bislang in Papierform gestellt haben, können problemlos auf das digitale Verfahren umsteigen“, so Normen Laars. Die Online-Antragstellung unterstützt beim Ausfüllen, erleichtert die Bearbeitung und weist direkt auf eventuell fehlende Unterlagen hin. Nachweise wie die aktuelle Studienbescheinigung können bei Bedarf später hochgeladen werden. Wichtig ist vor allem, dass der Antrag mindestens fristgerecht eingeht.
Ausführliche Informationen zum BAföG, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Kontaktmöglichkeiten und Sprechzeiten des Amts für Ausbildungsförderung sind auf der Website des Studentenwerks SH zu finden: www.studentenwerk.sh → Finanzen → BAföG.
Service-Tipps: Wer künftig automatisch an wichtige BAföG-Fristen erinnert werden möchte, kann den BAföG-Newsletter des Studentenwerks SH abonnieren: www.studentenwerk.sh/de/bafoeg-newsletteranmeldung. Darüber hinaus informiert das Studentenwerk SH derzeit mit einer landesweiten Aufklärungskampagne über BAföG-Ansprüche und verbreitete Missverständnisse rund um die Ausbildungsförderung. Weitere Infos unter: www.studentenwerk.sh/de/bafoeg-mythen.
Medien
Ansprechpersonen
BAföGantragsbezogene Kommunikation bitte über
Normen.Laars@studentenwerk.landsh.de