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Informationen für BAföG-Empfangende

In diesem Jahr ist eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) durch den Bundesgesetzgeber erfolgt. Mit diesem BAföG-Änderungsgesetz ist insbesondere eine Anhebung der Bedarfssätze wie auch eine Erhöhung der zu berücksichtigenden Freibeträge geregelt worden.

Damit die neuen Regelungen im Rahmen der Bewilligung und Auszahlung der Leistungen nach dem BAföG berücksichtigt werden können, müssen die BAföG-IT-Verfahren der Länder entsprechend angepasst werden. Bedauerlicherweise haben sich im Rahmen dieser Anpassung für viele Bundesländer, auch für das Land Schleswig-Holstein, technische Probleme durch das vom Softwarehersteller gelieferte Update ergeben. Mehrere Testversionen waren fehlerhaft. Diese Probleme haben dazu geführt, dass die vorgesehene Umsetzung der Neuregelungen mit der Zahlung der BAföG-Leistungen für den Monat September 2022 noch nicht erfolgen kann. Die Umsetzung wird nun vorrausichtlich mit der Zahlung der BAföG-Leistungen für den Monat Oktober 2022 vorgenommen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden mit dieser Zahlung automatisch und von Amts wegen auch Nachzahlungen für die Monate August und September 2022 geleistet. 

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