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A

Ausbildungsstätte

Die Schule oder Hochschule, an der du lernst oder studierst. Sie ist wichtig, weil das BAföG-Amt darüber prüft, ob du förderungsberechtigt bist.

 

B

BAföG

Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Es regelt die staatliche Unterstützung für Schüler*innen und Studierende. Kurz: BAföG bedeutet finanzielle Hilfe, damit Ausbildung und Studium nicht am Geld scheitern.

Bedarfssatz

Der Betrag, der dir monatlich zusteht. Er hängt z. B. davon ab, ob du bei deinen Eltern wohnst, eigene Kinder hast oder Miete zahlst.

 

Bescheid

Das offizielle Schreiben vom BAföG-Amt, in dem steht, ob und wie viel BAföG du bekommst. Er zeigt auch, für welchen Zeitraum du gefördert wirst.

Bewilligungszeitraum

Das ist der Zeitraum, für den du BAföG zugesprochen bekommst – meist zwölf Monate. Für die Zeit danach musst du rechtzeitig einen Weiterförderungsantrag stellen.

D

Darlehensanteil

Der Teil des BAföG, den du später zurückzahlen musst. Er ist immer zinsfrei.

E

Einkommensanrechnung

Dein eigenes Einkommen und das Einkommen deiner Eltern wird teilweise angerechnet, um deinen Anspruch auf BAföG zu berechnen. Durch Freibeträge fällt die Anrechnung aber oft geringer aus, als man denkt.

Einkommensfreibeträge

Teile des Einkommens, die bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Zum Beispiel, wenn deine Eltern noch weitere Kinder versorgen müssen. Dadurch steigt deine Chance auf BAföG.

Elternabhängiges BAföG

In den meisten Fällen wird bei der Berechnung berücksichtigt, wie viel deine Eltern verdienen. Das Einkommen bestimmt, ob du volle Förderung oder weniger bekommst.

Elternunabhängiges BAföG

In manchen Fällen zählt das Einkommen der Eltern nicht – z. B. wenn du schon lange gearbeitet hast, eine Ausbildung abgeschlossen hast oder schon 30 oder älter bist. Dann wird nur dein eigenes Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

Förderungsbetrag

Die Summe, die du monatlich als BAföG erhältst. Er setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen (z. B. Grundbedarf, Wohnzuschlag, Zuschüsse).

Förderungshöchstdauer

So lange kannst du BAföG in deinem Studiengang erhalten. Meist entspricht sie der Regelstudienzeit. Danach kannst du unter bestimmten Bedingungen Verlängerung beantragen (z. B. Krankheit, Auslandssemester).

Kinderbetreuungszuschlag

Wenn du eigene Kinder unter 14 Jahren betreust, wird bei deiner BAföG-Berechnung ein Kinderbetreuungszuschlag berücksichtigt.

Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag

Wenn du dich selbst kranken- und pflegeversichern musst, bekommst du einen Zuschlag, damit deine Versicherungskosten gedeckt sind.

Leistungsnachweis (§ 48 BAföG)

Nach dem 4. Semester musst du nachweisen, dass du im Studium genug Leistung erbracht hast (z. B. ECTS-Punkte). So zeigt man, dass man im Studium „dran bleibt“ – und bekommt weiter BAföG.

R

Rückzahlung

Nur die Hälfte des BAföG musst du zurückzahlen – zinsfrei. Die Rückzahlung beginnt frühestens fünf Jahre nach dem Studium und ist auf maximal 10.010 € gedeckelt.

S

Stundung

Wenn du nach dem Studium wenig verdienst, kannst du deine Rückzahlungen zeitweise aufschieben. Dann musst du erst später weiterzahlen.

V

Vermögensfreibetrag

Dein eigenes Vermögen wird bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt. Ein Teil davon bleibt aber frei (derzeit mehrere tausend Euro). Erst wenn du mehr hast, wird das angerechnet.

Vorausleistungen

Wenn deine Eltern ihre Unterlagen nicht einreichen wollen, kannst du trotzdem BAföG bekommen. In dem Fall musst du einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Am besten lässt du dich hierzu im BAföG-Amt beraten. 

W

Widerspruch

Wenn du mit deinem Bescheid nicht einverstanden bist, solltest du zunächst bei der für dich zuständigen Sachbearbeitung nachfragen und dir den Bescheid erklären lassen. Du hast das Recht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einzulegen. Das Amt prüft dann deinen Fall noch einmal.

 

Wohnzuschlag

Wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung oder WG, bekommst du einen höheren BAföG-Satz für die Miete.

 

Z

Zuschussanteil

Der Teil des BAföG, den du geschenkt bekommst. Diesen musst du nicht zurückzahlen.

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