GLOSSAR
A
Ausbildungsstätte
Die Schule oder Hochschule, an der du lernst oder studierst. Sie ist wichtig, weil das BAföG-Amt darüber prüft, ob du förderungsberechtigt bist.
B
BAföG
Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Es regelt die staatliche Unterstützung für Schüler*innen und Studierende. Kurz: BAföG bedeutet finanzielle Hilfe, damit Ausbildung und Studium nicht am Geld scheitern.
Bedarfssatz
Der Betrag, der dir monatlich zusteht. Er hängt z. B. davon ab, ob du bei deinen Eltern wohnst, eigene Kinder hast oder Miete zahlst.
Bescheid
Das offizielle Schreiben vom BAföG-Amt, in dem steht, ob und wie viel BAföG du bekommst. Er zeigt auch, für welchen Zeitraum du gefördert wirst.
Bewilligungszeitraum
Das ist der Zeitraum, für den du BAföG zugesprochen bekommst – meist zwölf Monate. Für die Zeit danach musst du rechtzeitig einen Weiterförderungsantrag stellen.
D
Darlehensanteil
Der Teil des BAföG, den du später zurückzahlen musst. Er ist immer zinsfrei.
E
Einkommensanrechnung
Dein eigenes Einkommen und das Einkommen deiner Eltern wird teilweise angerechnet, um deinen Anspruch auf BAföG zu berechnen. Durch Freibeträge fällt die Anrechnung aber oft geringer aus, als man denkt.
Einkommensfreibeträge
Teile des Einkommens, die bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Zum Beispiel, wenn deine Eltern noch weitere Kinder versorgen müssen. Dadurch steigt deine Chance auf BAföG.
Elternabhängiges BAföG
In den meisten Fällen wird bei der Berechnung berücksichtigt, wie viel deine Eltern verdienen. Das Einkommen bestimmt, ob du volle Förderung oder weniger bekommst.
Elternunabhängiges BAföG
In manchen Fällen zählt das Einkommen der Eltern nicht – z. B. wenn du schon lange gearbeitet hast, eine Ausbildung abgeschlossen hast oder schon 30 oder älter bist. Dann wird nur dein eigenes Einkommen und Vermögen berücksichtigt.
F
Förderungsbetrag
Die Summe, die du monatlich als BAföG erhältst. Er setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen (z. B. Grundbedarf, Wohnzuschlag, Zuschüsse).
Förderungshöchstdauer
So lange kannst du BAföG in deinem Studiengang erhalten. Meist entspricht sie der Regelstudienzeit. Danach kannst du unter bestimmten Bedingungen Verlängerung beantragen (z. B. Krankheit, Auslandssemester).
K
Kinderbetreuungszuschlag
Wenn du eigene Kinder unter 14 Jahren betreust, wird bei deiner BAföG-Berechnung ein Kinderbetreuungszuschlag berücksichtigt.
Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
Wenn du dich selbst kranken- und pflegeversichern musst, bekommst du einen Zuschlag, damit deine Versicherungskosten gedeckt sind.
L
Leistungsnachweis (§ 48 BAföG)
Nach dem 4. Semester musst du nachweisen, dass du im Studium genug Leistung erbracht hast (z. B. ECTS-Punkte). So zeigt man, dass man im Studium „dran bleibt“ – und bekommt weiter BAföG.
R
Rückzahlung
Nur die Hälfte des BAföG musst du zurückzahlen – zinsfrei. Die Rückzahlung beginnt frühestens fünf Jahre nach dem Studium und ist auf maximal 10.010 € gedeckelt.
S
Stundung
Wenn du nach dem Studium wenig verdienst, kannst du deine Rückzahlungen zeitweise aufschieben. Dann musst du erst später weiterzahlen.
V
Vermögensfreibetrag
Dein eigenes Vermögen wird bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt. Ein Teil davon bleibt aber frei (derzeit mehrere tausend Euro). Erst wenn du mehr hast, wird das angerechnet.
Vorausleistungen
Wenn deine Eltern ihre Unterlagen nicht einreichen wollen, kannst du trotzdem BAföG bekommen. In dem Fall musst du einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Am besten lässt du dich hierzu im BAföG-Amt beraten.
W
Widerspruch
Wenn du mit deinem Bescheid nicht einverstanden bist, solltest du zunächst bei der für dich zuständigen Sachbearbeitung nachfragen und dir den Bescheid erklären lassen. Du hast das Recht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einzulegen. Das Amt prüft dann deinen Fall noch einmal.
Wohnzuschlag
Wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung oder WG, bekommst du einen höheren BAföG-Satz für die Miete.
Z
Zuschussanteil
Der Teil des BAföG, den du geschenkt bekommst. Diesen musst du nicht zurückzahlen.