Eltern
Ihr Kind startet ins Studium – und Sie fragen sich vielleicht, wie das finanziell funktionieren soll? Ein Studium bringt nicht nur viele neue Chancen, sondern auch Kosten mit sich. BAföG ist dabei eine verlässliche staatliche Unterstützung, die dazu beiträgt, dass Ihr Kind unabhängig studieren kann – und Sie als Eltern gleichzeitig entlastet werden.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums BAföG aus Elternsicht. Außerdem haben wir für Sie einige Downloads zusammengestellt, damit Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen im Antrag benötigt werden und wie Sie Ihr Kind dabei am besten unterstützen können.
So können Sie beruhigt in die Studienzeit Ihres Kindes blicken – mit der Sicherheit, dass es faire und verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten gibt.
Ihre Fragen
BAföG ist eine staatliche Förderung für Studierende, die Chancengleichheit im Studium sicherstellen soll – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Hälfte des BAföG ist geschenkt, die andere Hälfte ist ein zinsfreies Darlehen und ist auf maximal 10.010 € gedeckelt. Es ist keine „Schuldenfalle“, sondern ein finanzielles Sicherheitsnetz.
Nein. BAföG richtet sich an alle Studierenden, die die Voraussetzungen erfüllen – unabhängig vom sozialen Status. Es geht nicht um Bedürftigkeit, sondern um faire Chancen im Studium.
Ja. BAföG bedeutet, dass Ihr Kind einen Teil der Studienfinanzierung selbstständig absichert. Sie müssen Ihr Kind dadurch weniger direkt unterstützen – und können sich selbst mehr Freiräume leisten.
BAföG ist genau dafür gedacht, die Pflicht zur Ausbildungsfinanzierung fair zu ergänzen. Der Staat springt ein, wenn das Einkommen der Eltern nicht reicht. Je nach der Höhe des Elterneinkommens müssen die Eltern auch einen Teil beitragen.
Nein. Die Hälfte des BAföG ist geschenkt, die Rückzahlung des Darlehensanteils ist zinsfrei und auf maximal 10.010 € gedeckelt – unabhängig davon, wie viel gefördert wurde. Damit ist es eine der sichersten und fairsten Finanzierungen im Studium.
Die Antragstellung funktioniert am besten digital über bafoeg-digital.de. Sie können unterstützen, indem Sie die benötigten Unterlagen bereitstellen und Ihr Kind zur frühzeitigen Antragstellung motivieren. Je vollständiger der Antrag, desto schneller die Bearbeitung.
Nein. Der BAföG-Antrag wird immer vom Kind gestellt. Eltern müssen nichts „beantragen“, sondern lediglich Angaben zu ihrem Einkommen machen.
Am häufigsten fehlen Unterlagen (z. B. Steuerbescheide) oder Anträge werden zu spät gestellt. Beides verzögert die Auszahlung. Tipp: Frühzeitig digital beantragen und unsere Checkliste nutzen – so geht es deutlich schneller.
Ja. Viele Eltern unterschätzen die Einkommensgrenzen. Ein Anspruch kann oft auch dann bestehen, wenn das Einkommen bei über 80.000 € brutto im Jahr liegt, insbesondere, wenn mehrere Kinder zum Haushalt gehören. Es lohnt sich also, den Anspruch zu prüfen – selbst bei gutem Einkommen. Mit dem BAföG-Rechner können Sie den Anspruch Ihres Kindes prüfen.
Die Einkommensgrenze liegt deutlich höher, als viele denken. Aktuell gilt: Bis ca. 83.000 € brutto im Jahr kann BAföG gewährt werden. Es kommt aber auch auf weitere Faktoren an, z. B. Geschwister oder Wohnsituation des Kindes. Ein Online-Check dauert nur wenige Minuten.
In der Regel werden Einkommensnachweise aus dem vorletzten Kalenderjahr benötigt (z. B. Steuerbescheid). Mit diesen Angaben wird der Anspruch berechnet. Sie leisten damit den wichtigsten Beitrag, damit Ihr Kind einen vollständigen Antrag stellen kann.
Ja. Wenn Eltern weitere Kinder haben, die noch zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder studieren, wird das bei der Berechnung des BAföG berücksichtigt. Für jedes Geschwisterkind oder andere Unterhaltspflichten gibt es Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen der Eltern senken. Das bedeutet: Je mehr Kinder gleichzeitig unterstützt werden müssen, desto höher ist die Chance auf BAföG für das studierende Kind.
Nein. Das Vermögen der Eltern spielt bei der BAföG-Berechnung keine Rolle. Entscheidend ist allein das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr. Damit soll verhindert werden, dass Ersparnisse oder Rücklagen der Eltern gegen den BAföG-Anspruch des Kindes sprechen. Nur das Vermögen des Kindes selbst wird geprüft – und auch hier gibt es großzügige Freibeträge.
Ja. Entscheidend ist das Einkommen beider Elternteile, auch wenn sie getrennt oder geschieden sind. Leben Elternteile neu verheiratet oder in einer Partnerschaft, können auch Einkünfte des neuen Ehepartners berücksichtigt werden.
Es gilt das Einkommen beider Elternteile. Bei Wiederheirat werden auch die Einkünfte der neuen Ehepartner berücksichtigt. Das klingt kompliziert, ist aber im Gesetz klar geregelt und wird vom Amt transparent berechnet.
Auch ausländische Einkünfte werden berücksichtigt. Dafür müssen Unterlagen aus dem Ausland vorgelegt werden, meist übersetzt oder in standardisierter Form. Wenn das schwierig ist, unterstützt das BAföG-Amt bei der Klärung.
Ja. In bestimmten Fällen zählt das Einkommen der Eltern nicht. Zum Beispiel, wenn Studierende bereits mehrere Jahre gearbeitet oder eine Ausbildung abgeschlossen haben, bevor sie studieren. Auch bei älteren Studierenden kann elternunabhängiges BAföG in Frage kommen.
Das Amt kann die Einkommensauskünfte notfalls direkt bei den Eltern einfordern. Weigern sich Eltern dauerhaft, kann das Amt auch die mögliche Unterhaltspflicht rechtlich prüfen. Für das Kind wird aber über den Antrag auf Vorausleistungen sichergestellt, dass es nicht ohne Unterstützung bleibt.
Ja. BAföG kann jederzeit beantragt werden – auch rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Wer also später merkt, dass BAföG sinnvoll ist, kann trotzdem noch einsteigen.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit des Antrags ab. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen. Wer frühzeitig, digital und vollständig beantragt, hat die besten Chancen auf eine schnelle Auszahlung.
Nein. Die Rückzahlung ist ausschließlich Sache des Kindes und beginnt erst fünf Jahre nach Studienende – unabhängig von Ihrem Einkommen. Außerdem: maximal die Hälfte des erhaltenen Betrags muss zurückgezahlt werden, zinsfrei und gedeckelt.
Die Rückzahlung startet frühestens fünf Jahre nach Ende der Förderung. Ihr Kind zahlt maximal 10.010 € zurück, unabhängig davon, wie viel BAföG es erhalten hat. Verdient es später wenig, werden die Raten ausgesetzt oder reduziert. Es gibt also eine klare Obergrenze und ein faires Rückzahlungsmodell.