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Antragsstau im BAföG – das sind die Gründe

Zwischen zwei Fenster hängt ein Regal mit Büchern. Daran ist ein Post-It, auf dem "BAföG" steht.

Insbesondere von Oktober bis Februar kann es im Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Schleswig-Holstein zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von BAföG-Anträgen kommen. Warum das so ist, erklären wir hier.

Unsere Mitarbeitenden setzen sich täglich mit großem Engagement dafür ein, dass Studierende in Schleswig-Holstein ihre finanzielle Unterstützung so schnell wie möglich erhalten. Dennoch lassen sich Verzögerungen unter den gegebenen Umständen leider nicht vollständig vermeiden. Das ist weder im Interesse der Studierenden noch der Mitarbeitenden. Die daraus resultierende Frustration betrifft beide Seiten.

Kaum Handlungsspielraum durch gesetzliche Vorgaben

Als ausführendes Organ eines Bundesgesetzes unterliegt das Studentenwerk SH strengen Vorgaben. Die hohe Bürokratie, das komplexe Antragsverfahren und die bislang nicht eingeführte E-Akte erschweren die Bearbeitung erheblich. Gemeinsam mit dem Dachverband der 57 deutschen Studenten- und Studierendenwerke, dem Deutschen Studierendenwerk (DSW), setzt sich das Studentenwerk SH daher seit Langem auf politischer Ebene für eine BAföG-Reform ein. Ein zentrales Anliegen ist es, die Antragstellung für Studierende zu vereinfachen und gleichzeitig die Bearbeitung effizienter zu gestalten.

Unvollständige Anträge als häufige Ursache für Verzögerungen

Da das Antragsverfahren sehr komplex ist, werden 73 % der eingereichten Anträge unvollständig gestellt. Oft fehlen wichtige Unterlagen wie Einkommensnachweise der Eltern, Leistungsnachweise oder Immatrikulationsbescheinigungen. Dadurch kann das Amt für Ausbildungsförderung die selbst gesetzte Bearbeitungsfrist von maximal sechs Wochen nicht einhalten.

Unvollständige Anträge durchlaufen mehrere Bearbeitungsschleifen – in vielen Fällen bleiben sie auch nach Nachforderungen unvollständig, was zu weiteren Verzögerungen führt. Während der Hauptbearbeitungszeit erreichen das Amt Tausende überarbeitete Anträge, die chronologisch abgearbeitet werden, um ein faires Verfahren für alle Antragstellenden zu gewährleisten. Das bedeutet jedoch auch, dass unvollständig eingereichte und erst nachträglich überarbeitete Anträge erneut ans Ende der Warteschlange rücken und nicht bevorzugt behandelt werden können.

Eine Studentin liegt gemütlich auf einem Teppich. Vor ihr steht ein Laptop, auf den sie schaut. Um sie herum liegen verschiedene Dokumente.

Tipps für eine schnellere Bearbeitung

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten Studierende folgende Punkte beachten:

BAföG Digital nutzen: Die digitale Antragstellung über BAföG Digital erleichtert das Ausfüllen und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung durch die Sachbearbeitenden.

✔ Frühzeitige Antragstellung: BAföG-Anträge – egal ob Erst- oder Weiterförderungsanträge – sollten so früh wie möglich eingereicht werden, um nicht in die Antragsflut vor Semesterbeginn zu geraten, d. h. gern bereits drei Monate vor Beginn des neuen Förderungszeitraum.

Hochschule Beginn SoSe optimale  Einreichung zum SoSe spätestens bis Beginn WS optimale Einreichung zum WS spätestens bis
Christian-Albrechts-Universität 01.04. 31.01. 01.10. 31.07.
Fachhochschule Kiel 01.03. 31.12. 01.09. 30.06.
Muthesius Kunsthochschule 01.04. 31.01. 01.10. 31.07.
Europa-Universität Flensburg 01.03. 31.12. 01.09. 30.06.
Hochschule Flensburg 01.03. 31.12. 01.09. 30.06.
Universität Lübeck 01.04. 31.01. 01.10. 31.07.
Technische Hochschule Lübeck 01.03. 31.12. 01.09. 30.06
Musikhochschule Lübeck 01.04. 31.01. 01.10. 31.07.
Fachhochschule Westküste 01.03. 31.12. 01.09. 30.06.
Fachhochschule Wedel 01.04. 31.01. 01.10. 31.07.
Nordakademie Elsmhorn 01.04. 31.01. 01.10. 31.07.

 

✔ Vollständige Unterlagen einreichen: Ein vollständig ausgefüllter Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

✔ Hilfsangebote nutzen: Das Studentenwerk SH bietet auf seinen Online-Kanälen zahlreiche Unterstützungsangebote:

✔ Beratung in Anspruch nehmen: Das Amt für Ausbildungsförderung bietet für erste Fragen eine Telefonsprechstunde an (Mo+Mi, 9–12 Uhr | Tel. 0431-8816-400). Darüber hinaus haben Antragstellende die Möglichkeit, einen individuellen Beratungstermin über die Website zu vereinbaren (persönlich, Zoom o. telefonisch). Studierende, die erstmalig ihren BAföG-Antrag stellen, können sich zudem im Rahmen der ganzjährig angebotenen Ersti-Sprechstunde umfangreich beraten lassen.

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+49 431 8816-0
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