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Studentenwerksbeitrag wird zum Wintersemester angepasst

Eine Tabelle mit Zahlen zur Entwicklung des Studentenwerksbeitrags von 1991 bis 2026.

Bei der im Januar 2024 in Kiel stattgefundenen Verwaltungsratssitzung des Studentenwerks SH beschlossen die Mitglieder mehrheitlich, den Studentenwerksbeitrag zum Wintersemester 2024/25 von 63 auf 79 Euro und zum Sommersemester 2026 von 79 auf 89 Euro anzuheben.

„Seit fünfeinhalb Jahren verzeichnen wir konstante Beiträge“, erklärt Geschäftsführerin Susann Schrader. „Nun ist eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 26 Euro unumgänglich.“ Als Hauptgründe nennt Schrader die seit 2022 enorm gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten, den coronabedingten Umsatzrückgang in den hochschulgastronomischen Einrichtungen, die überdurchschnittlichen tariflichen Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst sowie die leicht rückläufige Entwicklung der Studierendenzahlen in Schleswig-Holstein.

Eine Prognose der Einnahmen und Ausgaben für die kommenden Jahre habe gezeigt, dass das Studentenwerk sein vielfältiges Angebot für die Studierenden ohne eine Beitragsanpassung nicht aufrechterhalten könne. Die Möglichkeit von Leistungseinschränkungen wie die Schließung von Cafeterien, eine deutliche Erhöhung der Mensapreise oder die Reduzierung des Beratungsangebots komme für die Geschäftsführerin nicht infrage. Das sehen auch der Vorstand und der Verwaltungsrat des Studentenwerks, die zur Hälfte mit Studierenden besetzt sind, so.

Im Vergleich mit anderen deutschen Studenten- und Studierendenwerken sei der Beitrag immer noch moderat und bliebe mit 89 Euro deutlich unter denen ähnlich großer Studentenwerke wie in Bochum (120 Euro im WS 2023/24, 125 Euro im SoSe 2025) oder Münster (119,77 Euro im WS 2023/24). „Wir nehmen an, dass der Bundesdurchschnitt des Studentenwerksbeitrags in den nächsten Jahren bei 100 Euro liegen wird. Somit dürften wir weiterhin günstiger sein“, so Schrader.

Anpassungen des Beitrages erfolgten in der Vergangenheit in sehr unregelmäßigen Zeiträumen und nur aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeiten. Die letzte Beitragsanpassung erfolgte im Jahr 2019 nach sieben Jahren mit stabilen Beiträgen. Seitdem verzeichnet das Studentenwerk SH seit 5,5 Jahren – gerechnet bis zum Wintersemester 2024/25 – gleichbleibende Beiträge.

Seit 2021 sind die Studierendenzahlen in Schleswig-Holstein leicht rückläufig. Dieser Trend setzt sich laut einer Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz in den nächsten Jahren fort und stabilisiert sich ab 2028 auf niedrigerem Niveau (siehe https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/statistik/hochschulstatistik/vorausberechnung-der-studienanfaenger-und-studierendenzahlen-2021-bis-2030.html). Der moderate Rückgang der Studierendenzahlen lässt eine sukzessiv anwachsende Finanzierungslücke erwarten.

Die Tariflöhne im öffentlichen Dienst sind in den letzten fünfeinhalb Jahren um durchschnittlich drei Prozent pro Jahr gestiegen. Allein in diesem Jahr bedeutet die tariflich festgelegte Einmalzahlung an die Beschäftigten für das Studentenwerk SH eine Mehrbelastung von 970.000 Euro. Zusätzlich sind Tarifsteigerungen von durchschnittlich 10,52 Prozent bis 2025 beschlossen worden.

Das Studentenwerk SH ist im Auftrag des Landes und als Partner der Hochschulen für die Aufgabenfelder Hochschulgastronomie, Ausbildungsförderung, Wohnen, psychosoziale Beratung, internationale Studierende, Kinderbetreuung und Kultur verantwortlich. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt durch Umsatzerlöse aus den Bereichen Hochschulgastronomie, Wohnen und Kindertagesstätten, durch Zuschüsse des Landes und der Kommunen sowie durch die Studentenwerksbeiträge der Studierenden.

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